• Lehrauftrag

    Lehraufträge kommen und gehen, wie ihre Beauftragten. Sie beginnen mit einem Werkvertrag, der per Post zugestellt oder in einem halbvertrauten Sekretariat der Verwaltung unterschrieben wird; sie enden mit einem Seminarraumschlüssel, der zusammen mit einigen Listen in einen Briefumschlag gesteckt und in einem Postkastenschlitz verstaut wird, weil diejenigen, die vor Ort arbeiten, zum Zeitpunkt des Seminarendes bereits außer Haus sind. Die Universität stimmt die anwesende Abwesenheit der Lehrbeauftragten mulmig, weil sie eine Stellenlosigkeit bloßstellen. Die Verwaltung empfindet ihre spontanen Auftritte und systemunvertrauten Anfragen nicht selten als Störung. Im Unterschied zu Gastvorlesenden sind Lehrbeauftragte keine Gäste. Sie werden nicht eingeladen, begrüßt oder verabschiedet, sondern beauftragt, wie Handwerker, nur ohne Kostenvoranschlag. Ihre Lehre machen sie selbstständig. Erfahrungsstufen klettern sie nicht hinauf. Lehraufträge sind Auftragsarbeiten akademischer Lehre. (mehr …)