Keine deutsche Hegemonie

Anmerkung der Redaktion: Der Politikwissenschaftler Werner Link antwortet mit diesem Beitrag auf Christoph Schönbergers Essay Nochmals: Die deutsche Hegemonie (Merkur 764, Januar 2013, Vorschau). Schönbergers Essay war wiederum seine Antwort auf von Werner Link (hier) und Christian Joerges (hier) geäußerte Kritik an seinem im Januar 2012 im Merkur veröffentlichten Essay Hegemon wider Willen (Vorschau). Ganz nebenbei: Der aktuelle Economist hat einen ganzen Schwerpunkt zu Deutschlands Rolle in Europa unter der Überschrift The Reluctant Hegemon.

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Christoph Schönbergers zweiter Essay Nochmals: Die deutsche Hegemonie setzt sich mit mehreren kritischen Einwänden auf den ersten Essay  auseinander – unter anderem mit meinen Einwänden, auf die er aber nur an zwei Stellen direkt eingeht. Die eine Stelle bezieht sich auf die These von der deutsch-französischen Doppelhegemonie (d.h. gemeinsame Führung im Sinne von Heinrich Triepel). Die zweite Stelle bezieht sich auf meine (missverständlich wiedergegebene) These von der Verhinderung einer Einzelhegemonie aufgrund der EU-Vertragsbestimmungen. Ob bei anderen Ausführungen indirekt auf meine Argumentation Bezug genommen wird, ist nicht eindeutig erkennbar. Wo es zu vermuten ist (so hinsichtlich der Akzeptanzthese), gehe ich darauf ein.

Konsens zwischen Christoph Schönberger und mir besteht in der Auffassung, dass Heinrich Triepel in seinem Werk Die Hegemonie (1938, Neudruck Aalen 1974) eine theoretisch und empirisch gesättigte präzise Definition von Hegemonie bietet und deshalb sinnvoller Weise der Diskussion zugrunde zu legen ist: Hegemonie ist demnach (im Unterschied zu Herrschaft/Domination) bestimmender Einfluss eines Staates in einem Beziehungszusammenhang. So weit, so gut! Was des weiteren Christoph Schönberger im Rekurs auf Triepel ausführt, weicht jedoch von dessen Theorie und Empirie ohne Begründung ab. Triepel analysiert das Hegemoniephänomen in dem breiten Spektrum verschiedener Staatenverbände und unterscheidet Föderation deutlich von Einzelhegemonie. Hingegen postuliert Christoph Schönberger, dass eine Hegemonie eines einzelnen Staates „innerhalb eines föderativen Staatenzusammenschlusses“ (und darum handelt es sich seiner Meinung nach bei der EU) unter bestimmten Bedingungen existiert.

Noch wichtiger ist: (1) Schönberger lässt die konkreten Ausprägungen des Gleichgewichts („integratives Gleichgewicht“) in der Vertragsstruktur der EU außer acht (siehe dazu meinen Essay und weiter unten). Und er folgt bei der Beschreibung der realen Machtverteilung zwischen Frankreich und Deutschland einem fragwürdigen Ökonomismus. Der Ständige Sitz Frankreichs im UN-Sicherheitsrat (mit Vetorecht) und sein größeres militärisches Potential, besonders seine Atommacht, sind mehr als bloße Statuszeichen oder „außenpolitische Insignien“. Diese Etikettierung verkennt deren machtpolitisches Gewicht, das bei den aktuellen internationalen Konflikten deutlich zu Tage tritt. Schönbergers Meinung, dass die europäische Integration nicht zuletzt in den ersten Jahrzehnten und erst recht heute dazu diente bzw. dient, die französische Schwäche und deutsche Stärke „zu verschleiern“, lässt sich aus den Quellen nicht herleiten. Vielmehr ging und geht es bei dem Integrationsprojekt nachweisbar um die Verhinderung einer deutschen Hegemonie. (2) Ferner beachtet Christoph Schönberger nicht die sachlogische Unterscheidung Triepels zwischen Einzelhegemonie und Kollektivhegemonie, also zwischen Führung (= bestimmender Einfluss) durch einen einzelnen Staat und gemeinsamer Führung durch zwei oder mehrere große Mächte. Triepel gewinnt aus der umfassenden theoretischen und empirischen Analyse die beachtenswerte Einsicht: „(D)as Gleichgewichtsprinzip ist ein Hindernis immer nur für die Hegemonie einer einzelnen Großmacht. Da es nur zwischen den Großmächten selber gilt, so steht es einer Kollektivhegemonie der Großmächte selber über die anderen Staaten nicht im Wege“ (S.213).

Aus dem Außer-Acht-Lassen der beiden genannten Sachverhalte resultiert m.E. der grundlegende Dissens über die Frage einer deutschen Hegemonie zwischen Christoph Schönberger und mir. Und so erklärt sich auch, dass meine These, schon die Vertragsstruktur der EU schließe eine Einzelhegemonie Deutschlands aus, missverständlich wiedergegeben wird. Ich argumentiere nicht, dass Arrangements in Rücksichtnahme auf kleinere Mitgliedsstaaten vertraglich Hegemonie jeglicher Art ausschließen, sondern speziell eine Einzelhegemonie. D.h. ich habe darauf verwiesen, dass für qualifizierte Mehrheitsentscheidungen der EU eine hinreichende Zahl von Mitgliedstaaten als Unterstützer notwendig ist und dass kein einzelner großer Mitgliedsstaat aufgrund der Stimmgewichtung und der Sperrminoritätsbestimmung in der Lage ist, das notwendige Quorum zustande zu bringen; er also die qualifizierte Mehrheit nicht erreichen kann. Wohl aber ist – wie ich dargelegt habe – gemeinsame Führung vertraglich möglich. Und sie wird tatsächlich von zwei oder drei großen EU-Staaten oftmals ausgeübt, indem sie Arrangements für eine hinreichend große ad-hoc-Koalition (Kollektivhegemonie im Sinne Triepels) schaffen. Wenn Einstimmigkeit erforderlich ist – wie insbesondere (mit wenigen prozeduralen Ausnahmen) in der Außen- und Sicherheitspolitik – kann eine gemeinsame Führung (=Kollektivhegemonie) sogar nur dann realisiert werden, wenn alle EU-Mitglieder zustimmen.

Dass Arrangements zur hinreichenden Unterstützung einer gemeinsamen Initiative speziell für die deutsch-französische Führung erfolgreich praktiziert wurden und werden, habe ich im o.g. Essay und an anderen Stellen gezeigt, so dass ich mich hier nicht wiederholen muss. Es sei lediglich unterstrichen, dass deutsch-französische Führungsinitiativen immer dann erfolgreich waren und sind, wenn beide Staaten einen Kompromiss zwischen ihren oftmals unterschiedlichen Interessen gefunden und die Interessen der kleineren Staaten berücksichtigt haben.

Das gilt auch und in besonderem Maße für den ökonomischen Bereich (der – was nochmals betont sei – entgegen der Meinung von Christoph Schönberger nicht alleine oder im Vergleich mit anderen Bereichen ausschlaggebend die Machtverteilung, also die Gesamtstruktur, im Beziehungssystem zwischen Deutschland und Frankreich bestimmt). Aufgrund der „geoökonomischen Situation“, in der sich Deutschland befindet, kann Deutschland zwar eine starke Rolle bei den gemeinsamen Entscheidungen spielen, aber keinen allein bestimmenden, sondern „nur“ einen mitbestimmenden Einfluss ausüben. Verwiesen sei auf die diesbezüglichen deutsch-französischen Kompromissinitiativen. In meinem Merkur-Essay habe ich die in der Literatur einhellig vertretene These unterstrichen, dass das Fehlen der Akzeptanz einer deutschen Hegemonie seitens der EU-Staaten das entscheidende Gegenargument ist. Christoph Schönberger bestreitet dieses Fehlen nach wie vor. Mit Erstaunen liest man: „Der bisherige Verlauf der Euro-Krise lässt nicht darauf schließen“ (S.30). Dass die „maßgeblich von der deutschen Regierung erzwungenen Sparpakete“ in den südosteuropäischen Staaten „keine gute Presse“ haben, wird als politisch unerheblich für das Akzeptanzproblem abgetan. Das ist wohl kaum eine realistische Einschätzung. Vor allem aber: Selbst wenn man davon absieht, dass Zwang und Diktat nach der eigenen (auf Triepel fußenden) Definition Schönbergers nicht Führung/Hegemonie, sondern Herrschaft bedeuten, ist diese Charakterisierung der Rettungsaktionen als Zwang und als maßgeblich deutsche Politik unzutreffend. Es war und ist eine gemeinsame Politik von EU, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds in einem Verhandlungsprozess mit Leistungen und Gegenleistungen und mit deutlichem Kompromiss-Charakter. In wichtigen Punkten hat die EZB gegen die Opposition der Deutschen Bundesbank (die dort nur eine Stimme hat) und gegen die Auffassung der deutschen Regierung operiert. Kanzlerin Merkel hat bekanntlich die deutsche Position revidierten müssen. Schon EZB-Chef Trichet hat beim Ankauf von 230 Milliarden Anleihen von Italien, Spanien, Irland, Portugal und Griechenland gegen die deutschen Einwände gehandelt. Und im vergangenen Jahr hat wiederum EZB-Präsident Draghi mit dem Programm des Ankaufs von auf dem Markt befindlichen Staatsanleihen von Südländern (Outright Monetary Transactions) entsprechend gehandelt bzw. dies autoritativ in Aussicht gestellt. Bereits 2011 kam die einschlägige Studie von M. Blyth und M. Metthijs zu dem Ergebnis: „(T)he evidence on German hegemony in the euro zone crisis is not very convincing.“ In der neuesten Untersuchung von Simon Bulmer und William E. Paterson wird genau dies bezüglich der Intervention Draghis bestätigt.

Es ergibt sich somit:

Auch nach der Lektüre des zweiten Essays kann die wiederholte These, Deutschland sei (wenn auch wider Willen) der Hegemon Europas, nicht überzeugen, weil sie empirisch nicht zu begründen ist. Und eine deutsche Hegemonialpolitik würde nicht nur auf entschiedene Ablehnung in den Medien und in der Öffentlichkeit stoßen, sondern nach allem, was wir wissen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Politik der Gegenmachtbildung der europäischen Regierungen führen.