Aus der Welt des Schweizergaffers

Zensur in der Schweiz, fragen Sie sich; übertreibt da nicht einer, verglichen mit anderen Ländern? Natürlich tritt die offensichtlichste Gefahr, die man durch das Schreiben oder anderweitige Kundtun seiner expliziten Meinung erleiden kann, in der Schweiz kaum auf: die Gefahr, verfolgt, inhaftiert, gefoltert und sogar ermordet zu werden, wenn Texte, Kunstwerke oder Kunstaktionen der eigenen Regierung (man kann auch andere Regierungen oder Regimes erzürnen, aber dann handelt es sich quasi um Landesgrenzen übergreifende Zensurversuche, was in jedem Staat geschehen kann, man denke an den Fall Salman Rushdie) nicht genehm sind, Tabuthemen aufgreifen oder Kulturschaffende einer kriminellen Vereinigung in die Quere kommen (auch das – und dies spricht wenigstens für mein Land, führt selten zu Körperverletzungen oder Mord). Wir sind es uns hier und in Mitteleuropa generell gewohnt, diese krassen Risiken mit mehr oder minder fernen Regionen und Ländern in Verbindung zu bringen: mit Mittelamerika, Russland, China oder Nordkorea etc. Die jährlich publizierten Ranglisten von Organisationen wie Freedom House oder Reporter ohne Grenzen, in denen punkto Pressefreiheit Länder wie Eritrea, Turkmenistan, Syrien oder der Iran in den letzten Jahren oft die Schlusslichter bilden, bestätigen diesen Eindruck.

Doch man darf sich nicht täuschen: Als Nachwirkung von 9/11 und Amerikas ›Globalem Krieg gegen den Terrorismus‹ ist die Pressefreiheit oder Veröffentlichungsfreiheit als Thema wieder stärker in den Blickwinkel gerückt und allgemein muss festgestellt werden, dass Bürgerfreiheiten vermehrt gegen Sicherheitsbedenken ausgespielt oder zumindest gegeneinander abgewogen werden. Diese Grundstimmung sollte man im Hinterkopf behalten, wenn es darum geht, die Fälle von Zensur zu betrachten, die ich weiter unten vorstellen werden. Wie auch die zweite Grundstimmung, die mit der schwindenden Medienvielfalt einhergeht: Seit in der Schweiz viele Zeitungen verschwanden oder mit anderen zusammengeschlossen worden sind, gibt es sowohl eine Zensur des Marktes, sprich: man bringt eher, was sich gut verkaufen dürfte, wie eine gewisse Selbstzensur: Freischaffende Journalisten und Schriftsteller, die noch keinen großen Namen haben (dann gilt man eher als eine Ausnahme), schreiben für Zeitungen so, dass ihre Artikel bestimmt gedruckt werden, sie lassen also gewisse unbequeme Themen wohl einfach weg. Die dritte Grundstimmung schließlich ist eine, die ich jahrelang selbst nicht wahrhaben wollte, die aber nichtsdestotrotz in der Bevölkerung tief verankert liegt und sich als eine Art generelle antiliberale Haltung gegen Schriftsteller und andere Kulturschaffende manifestiert hat.

Diese letztere, mit ihr möchte ich beginnen, kann sich negativ wie scheinbar positiv zeigen. Ein negatives Beispiel erlebte ich letztes Jahr persönlich, als ich, nachdem meine Partnerin aus der gemeinsamen Wohnung gezogen war, den Vertrag, auf dem ich seit vier Jahren Mitvertragspartner war, abändern lassen wollte auf mich allein. Normalerweise kein Problem, ich hatte es, als ich noch Gymnasiallehrer war, mehrmals getan. Doch dieses Mal versuchte mich die Immobilienfirma, welche die Wohnungen betreut, vor die Tür zu stellen, mit der unbelegten Begründung, ich verdiente gewiss nicht genug. Selbst eingereichte Einkommensnachweise reichten nicht aus, um dagegen anzukommen. Es brauchte Interventionen von Drittstellen, die mich absicherten, damit ich, der vier Jahre lang nie zu spät bezahlt hatte, überhaupt bleiben durfte.

Es ist dies eine erste Form von unterschwelliger Zensur in der Schweiz: Einem Kulturschaffenden wird mit solchen Schikanen oder zu wenig gerechtem Honorar ein Leben möglichst verunmöglicht. Diese Form geht also gewissermaßen ad personam: Man inhaftiert, foltert und tötet niemanden, nimmt einem also weder Freiheit noch Leben, was in der Schweiz ja auch verboten ist, sondern zielt auf die Lebensgrundlagen. Wenn Sie gerne Online-Chat mit schönen Mädchen, dann laden wir Sie in den neuen Video-Chat Bimbim für Handys. Dies ist der erste und beliebteste Mobile Video-Chat für intime Dating..

Diese Form des Zensurversuchs durch Lebensgrundlagenentziehung – das unbewusste Ziel dabei könnte es sein, dass möglichst alle Schriftsteller einen Nebenberuf haben und damit weniger Zeit, sich dem Schreiben zu widmen – greift übrigens auch bei berühmteren Schriftstellern durchaus: Lukas Bärfuss, den ich 2010 als Präsident des DeutschSchweizer PEN Zentrums ins Literaturhaus Zürich eingeladen hatte, um eine sehr beklatschte Rede zum Writers-in-Prison-Day zu halten, versuchte in der Folge, diese Rede in Zeitungen zu bringen. Dies scheiterte daran, dass keine Zeitung ein Honorar bezahlen wollte, selbst wenn es nur ein symbolisches gewesen wäre und zugunsten den PEN Zentrums. Derselbe Lukas Bärfuss allerdings durfte dann notabene in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die ›wahnsinnige Schweiz‹ (»Die Schweiz ist des Wahnsinns«) schreiben. Doch dass auch dies gefährlich sein kann, zeigte sich an der Reaktion in Form eines Offenen Briefes an Bärfuss in der Aargauer Zeitung durch Pedro Lenz: »Nur vor etwas will ich Dich warnen, lieber Bärfuss. Ich warne Dich vor der Rache derer, die Du herausforderst.« Und Lenz verbindet mit der Warnung eigentlich ein Geständnis, denn nur wer als Schriftsteller abgesichert sei, könne so etwas tun: »Du bist in dem Sinn privilegiert, dass Du nicht auf einen sicheren Job bei diesem oder jenem Medienhaus angewiesen bist.« – Es ist also offenbar in diesem Land so weit, dass selbst gewisse Arbeitskollegen andere warnen zu müssen glauben, sei es mit den besten Absichten, oder weil sie selber zu denen gehören, die lieber zu wenig sagen als zu viel, weil sie Angst haben, bald zu denen zu gehören, die nichts mehr veröffentlichen können, was Geld einbringt.

Scheinbar positiv kann diese dritte Grundhaltung bei der ersten Art von Zensur zum Tragen kommen, wenn ein Gymnasiallehrer endlich mehr Zeit zum Schreiben möchte und um eine Pensenreduktion ersucht. In einem nun bekannteren Beispiel sollte ihm dies (in zweiter Instanz) gerne gewährt werden, aber nur, wie in meinem Buch Venushaar auf Deutsch zu veröffentlichen, in dem Situationen beschrieben werden, die wage mit solchen Gesprächen in Migrationsämtern zu tun haben, versuchte man ihn von offizieller Seite der Schweiz unter Druck zu setzen. Glücklicherweise ließ Schischkin sich jedoch nicht einschüchtern, veröffentlichte den Roman so, wie er zuvor schon auf Russisch erschienen war, woraufhin er entlassen wurde. Es ist dies also ein gültiges Beispiel, wo die Zensur nicht funktionierte, aber versucht wurde.

Das letzte Beispiel betraf wieder mich selbst: Ich wurde 2012 als Präsident des DeutschSchweizer Zentrums eingeladen, ein Grußwort für das Programm des Literaturfestivals Leukerbad zu schreiben. Weil ich im Text erwähnt hatte – allerdings ohne ihre Namen zu nennen –, dass in jenem Jahr vier (dem chinesischen Staat genehme) Übersetzer auftreten würden und eben auch ein Dissident, bekam ich kurz vor Drucklegung folgenden Bescheid: »Wir mussten dein Grußwort kurz vor Drucklegung aus dem Programmheft nehmen. Grund dafür ist, dass es für die Übersetzer viel Ärger und Unannehmlichkeiten bedeuten könnte, wenn sie mit Liao Yiwu in einem Text genannt werden.« Wie gesagt, mit Namen genannt wurden diese Übersetzer nicht – und trotzdem wurde das Begleitwort ohne Druck vonseiten Chinas im vorauseilenden Gehorsam ersatzlos gestrichen!

Solche Extrembeispiele zeigen, dass es in einem Land nicht unbedingt eine offiziell gleichgeschaltete Presse oder Festnahmen braucht, wenn oftmals Selbstzensur, vorauseilende Zensur von Entscheidungsträgern oder finanzieller Druck vorliegen. Im Gegenteil: So kann man weiterhin von offizieller Seite behaupten, Zensur gäbe es in der Schweiz nicht, und wenn, dann läge es bestimmt an der miesen Qualität des Gelieferten. Und schiebt damit die ›Zensurschuld‹ den Mutigen zu, die damit zu belächelten Opfern werden.

Aber im Ausland darf ich zum Glück deutlich schreiben, was mir auf dem Magen liegt. Das will ich auch weiterhin dankbar tun.