Die Sprache unserer Verfassungen
von Michael StolleisVerfassungen sind meist feierlich beschlossene und verkündete Texte.1 Sie werden an historischen Wendepunkten von Gemeinwesen verfasst, um die wichtigsten institutionellen Entscheidungen zu treffen sowie Rechte und Pflichten der Bürger festzulegen. In der Pyramide der Rechtsnormen stehen sie »zuhöchst«, also über Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Normen. Seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert umschließen sie die europäischen Nationalstaaten als normative Hülle. Vorreiter waren die USA (1776) und Frankreich (1789), aber dann erfasste die »konstitutionelle« Bewegung die ganze Welt. Heute gibt es kaum noch Staaten ohne Verfassung. Auch autoritäre, nichtdemokratische Regime verzichten kaum jemals auf den Mehrwert, den eine Verfassung zu vermitteln scheint: Wenn sie schon kein Glücksversprechen enthält und Freiheiten nur verklausuliert gewährt, dann bietet sie wenigstens »Ordnung« und einen institutionellen Grundriss. Auch die unterdrückte Opposition muss sich dort anhören, sie lebe in einem »Verfassungsstaat«.
Über der Pyramide der Rechtsnormen stand noch im 19. Jahrhundert Gott. Der Monarch herrschte »von Gottes Gnaden«, aber auch die Vereinigten Staaten stellten ihre Verfassung unter das Auge Gottes – so ist es bis heute auf dem Ein-Dollar-Schein und dem dort abgebildeten Staatssiegel zu sehen. Und immer noch rufen viele Verfassungen in ihren Präambeln Gott an (Invocatio Dei), auch unser Grundgesetz, und öffnen damit die Fenster zu einer monotheistisch verstandenen Transzendenz.
Die typischen Inhalte von Verfassungen sind seither gleich geblieben: Der feierlichen Eingangsformel, die meist schon eine subtil formulierte Machtstruktur festlegt, folgen die republikanische Staatsform, die Legitimation der Staatsgewalt, die wesentlichen Verfahren der Willensbildung, die Institutionen und die Regularien ihres Zusammenspiels. Durchweg werden Menschen- und Bürgerrechte feierlich gegen Eingriffe abgesichert und entsprechende Verteidigungsmöglichkeiten bereitgestellt, vor allem durch eine unabhängige Justiz.
Sieht man von den vielen historischen Varianten ab, dann überwölbt die herkömmliche Verfassung durchweg eine Nation, mag sie ethnisch, religiös oder historisch definiert sein. Sie schließt eine Epoche ab und öffnet eine neue. Sie wendet sich an diese Nation, indem sie »versichert«, »garantiert«, »verspricht« oder »mahnt«. Die Verfassung bietet einen normativen Bauplan für die Zukunft. Anders als der normale Gesetzestext ist sie oft eingangs hochtönend, in der Folge aber verknappt und verdichtet, indem sie festlegt, was künftig gelten soll. Sie ist kein Gesetzbuch, sondern reguliert künftige Gesetzgebung und gibt dafür zentrale inhaltliche Eckpunkte vor. Gerade beendete Kämpfe oder Diktaturerfahrungen zittern oft nach. Viele Fragen bleiben offen, entweder für den Gesetzgeber oder für die Interpretation durch ein spezielles Organ, das Verfassungsgericht.
Verfassungen sprechen die Landessprache. Sie klingen einfach und entschieden, enthalten möglichst keine Fremdwörter und setzen keine speziellen Rechtskenntnisse voraus. Daran hängt viel: das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat, in das zentrale Versprechen der Gleichbehandlung vor dem Gesetz und durch das Gesetz, die Funktionsweise des Steuer- und Sozialstaats. Die Berufung auf die Verfassung öffnet die Tür für den Bürger, dem wirklich oder vermeintlich Unrecht geschieht. Er kann, jedenfalls in Deutschland, »Verfassungsbeschwerde« erheben.
Um damit erfolgreich zu sein, müssen die Bürger die Verfassung verstehen. Nicht Wort für Wort, nicht in den Details des Organisationsteils, aber doch die leicht verständlichen Grundrechte, das Prinzip der Gewaltentrennung, die Funktionsteilung zwischen Bund und Ländern, schließlich die elementaren Aussagen des Wahl- und Abstimmungsrechts. »Verstehen« enthält aber auch die Erkenntnis, dass nahezu alle Texte mehrdeutig sind und einer Konkretisierung im jeweiligen Zusammenhang bedürfen.
Dass alle Bürger in gewissem Sinn Verfassungsinterpreten sind, wie Peter Häberle einmal geschrieben hat, mag ungläubiges Staunen hervorrufen, aber der Satz bleibt doch richtig. Denn alle, die unter einer Verfassung leben, praktizieren Verfassungsrecht in unzähligen Aktionen, sie reden und handeln, nutzen Freiräume, praktizieren Partnerschaften und Familie, erziehen Kinder, bilden Vereine, versammeln sich und »protestieren«. Sie nutzen Menschen- und Bürgerrechte, sind vielleicht auf Gemeindeebene aktiv und reden über Rechte und Pflichten. Dieses Reden ist die Kommunikation über die Regeln, aus denen das Gemeinwesen besteht und die es zusammenhalten.
Der Newsletter der Kulturzeitschrift MERKUR erscheint einmal im Monat mit Informationen rund um das Heft, Gratis-Texten und Veranstaltungshinweisen.