Merkur, Nr. 255, Juli 1969

Demokratisierung der Hochschule — Politisierung der Wissenschaft?

von Jürgen Habermas

Die studentische Protestbewegung hat, nach über 20 Jahren vergeblicher Reformrhetorik, eine Gesetzgebung in Gang gebracht, die in die Struktur der Hochschulen tief eingreifen wird. Einige dieser Entwürfe berücksichtigen Gesichtspunkte einer »Demokratisierung« der Hochschule. Heute gehen freilich die aktivsten unter den Studenten für ihre Forderungen von gestern nicht mehr auf die Barrikaden. »Drittelparität« erweckt bei vielen nur noch Argwohn gegen Manipulation. Diese ironische Verkehrung der Fronten hemmt allerdings nicht die polemische Kraft der anderen Seite.

Die formale Teilnahme von Studenten und Assistenten an der Selbstverwaltung der Hochschule hat viele Professoren und die wichtigsten Repräsentanten großer Wissenschaftsorganisationen auf den Plan gerufen. So stehen die Kultusverwaltungen selbst dort im Kreuzfeuer, wo die vorbereiteten Gesetze, wie in Hessen, die sonst nur zu begründete Furcht vor einer technokratisch gerichteten Hochschulreform — also vor einer Reglementierung der Hochschule von außen und einer Entpolitisierung im Innern — nicht rechtfertigen.

Ein Argument kehrt in den letzten Monaten immer wieder: Die Reform der Hochschulverfassung, und erst recht studentische Mitbestimmung, so heißt es, verfehlten die eigentlichen Probleme. Nun wird niemand behaupten wollen, daß sich mit einer gesetzlichen Grundlage für die Reorganisation der Hochschulselbstverwaltung die unerträglichen Verhältnisse des Massenstudiums von selbst ändern werden. Eine Reorganisation kann die Hochschule allenfalls instandsetzen, die Probleme zu lösen, die sie aus eigener Kraft lösen muß. Dazu gehört dann auch die politisch begründete und wirksame Vertretung der Hochschulinteressen gegenüber Haushaltsausschuß und Finanzministerium.

Neben solche Argumente, die nur Ablenkungsfunktionen haben, treten ernstzunehmende Bedenken. Ich nenne vier der wichtigeren Einwände:

1. Eine Demokratisierung wird die Hochschule mit politischen Aufgaben belasten, die ihrer Funktion widersprechen. Als eine politisch konstituierte Einheit wird sie im Kampf der Parteien selber zu einer Partei. Darüber muß sie ihre Unabhängigkeit einbüßen. Allein, die Hochschule wird durch Vorkehrungen, die sie politisch handlungsfähig machen sollen, nicht selbst zu einer politischen Institution. Die Hochschule zielt auch dann nicht auf Machterwerb und Machterhaltung. Ihre Funktion ist nach wie vor durch die primär unpolitischen Aufgaben von Forschung und Lehre bestimmt. Diese kann sie aber nur unter Bedingungen politischer Handlungsfähigkeit erfüllen.

2. Eine Demokratisierung der Hochschule führt zu einer Politisierung der
Wissenschaft, die mit den immanenten Bedingungen wissenschaftlichen Fortschritts unvereinbar ist. Demgegenüber ist jedoch zu bedenken, daß eine materiale Wissenschaftskritik, die die praktischen Implikationen von Forschung und Lehre explizit machen soll, sich gerade gegen eine solche, wie immer auch verschleierte Instrumentalisierung der Wissenschaft für politische Zwecke richtet.

Schwerer wiegt das Argument gegen den Mißbrauch einer zum Vorwand herabgesetzten Wissenschaftskritik. Durch studentische Mitbestimmung wird ein Zwang zur Legitimation und Selbstrefiexion der Wissenschaft institutionalisiert, der die Gefahr der Nötigung einschließt, Parteilichkeit in Fragen walten zu lassen, die Mehrheitsbeschlüssen nicht unterliegen können und dürfen. Dieses Argument ist nicht leichtzunehmen. Jede Regelung produziert ihre eigenen Risiken. Bei der Frage allerdings, welche Regelung die geringeren Risiken mit sich führt, dürften sich die angeblichen Vorzüge des status quo kaum plausibel machen lassen. Die unpolitische Hochschule hat sich der akademischen Machtergreifungen des Jahres 1933 nicht erwehren können.

3. Eine Demokratisierung der Hochschule läßt Fraktionen entstehen. Diese Elemente widersprechen einer ungezwungenen akademischen Willensbildung. Das ist ein schwaches Argument. In die Erörterung praktischer Fragen gehen, bei der Bewertung von Folgen und Nebenfolgen, konkurrierende Vormeinungen und globale Interpretationen ein, die zwar der Explikation fähig, aber einer Überprüfung ad hoc meistens unzugänglich sind. Der Umstand, daß es Fraktionen gibt, bringt solche Kristallisationspunkte zu Bewußtsein. Die förmliche Bildung von Fraktionen, die ja unter der Hand immer schon bestanden haben, wäre deshalb gerade ein Anzeichen dafür, daß die Willensbildung in der Hochschule nicht mehr im gleichen Maße wie bisher durch Cliquen und Klüngel präjudiziert werden kann.

Eine modifizierte Form des Argumentes lautet, daß feste Stimmenanteile für Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten gruppenständische Interessen einfrieren lassen und dadurch die Willensbildung lähmen. Diese Gefahr bestünde jedoch nur dann, wenn sich Fraktionen nicht quer durch die Gruppen hindurch, sondern gruppenspezifisch bilden würden. Dafür gibt es kein Indiz. Nur in trade-unionistischen Fragen können sich Gruppenblöcke formieren; und für diese Angelegenheiten ist ja eine geregelte Konfliktlösung mit gleichen Durchsetzungschancen auch wünschenswert.

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