Ralf Dahrendorf
Die Zukunft des Nationalstaates
Merkur, Nr. 546, September 1994
I
Der heterogene Nationalstaat ist eine der großen Errungenschaften der Zivilisation. Bisher zumindest ist kein anderer Rahmen gezimmert worden, in dem die Rechte aller Bürger verfaßt, also formuliert und garantiert werden können. Das nationalstaatliche Gewaltmonopol ist Voraussetzung der Geltung, also der Einklagbarkeit und Erzwingbarkeit von Bürgerrechten. Insofern ist der heterogene Nationalstaat Bedingung der Möglichkeit der gesicherten Freiheit und ein Gut, das Liberale verteidigen müssen.
Wer solche Sätze als schockierend empfindet, wird im folgenden Erwägungen finden, die den Schock ein bißchen dämpfen. Doch bleibt das Grundthema dieser Erwägungen die Überzeugung, daß der Nationalstaat nicht nur eine Zukunft hat, sondern diese auch haben sollte.
II
Der Nationalstaat kann Bürgerrechte sichern, aber muß das nicht tun. Blickt man auf die jeden Monat wachsende Mitgliedschaft der Vereinten Nationen, so ist nur eine kleine Minderheit bei dieser Aufgabe erfolgreich, und wenn man die Geschichte des Jahrhunderts einbezieht, kaum mehr als ein Dutzend.
Der Nationalstaat ist offenkundig nur die notwendige, nicht die zureichende Bedingung von Recht und Freiheit.
Die Inhalte, die die zunächst formale Hülle, den Rahmen des Nationalstaates ausfüllen müssen, sind vertraut: Grundrechte und Grundfreiheiten, also die Unverletzlichkeit der Person und die Freiheit der Rede, der Assoziation.
Da ist schon ein guter Teil des Rechtsstaates mitgedacht, einschließlich der Verfahren, die solche Grundrechte erhalten (due process). Sodann ist die Garantie des gleichen Zuganges für alle wichtig, der Gleichheit vor dem Gesetz, aber auch des Zuganges zum politischen Gemeinwesen (aktives und passives Wahlrecht), zu den wirtschaftlichen Prozessen (Marktteilnahme, den Arbeitsmarkt eingeschlossen), zur gesellschaftlichen Teilnahme überhaupt. Zu Grundrechten und Grundfreiheiten kommt noch die Gewährleistung der Vielfalt des Angebots in allen Lebensbereichen, vom Mehrparteiensystem und der Verhinderung von Informationsmonopolen bis zur Religionsfreiheit und kulturellen Autonomie.
Das sind vertraute Elemente freier Gemeinwesen − doch was haben sie mit dem Nationalstaat zu tun? Vielleicht wäre eine Welt schön und gut, in der Menschen alle diese Dinge aus freien Stücken und ungezwungen durch Kommunikation und Gesellschaftsvertrag hervorbringen. Vielleicht wäre eine solche Welt auch nur jenes Kantsche Arkadien, in dem »die Menschen, gutartig wie die Schafe, die sie weiden, ihrem Dasein kaum einen größeren Wert verschaffen (würden), als dieses ihr Hausvieh hat«. Jedenfalls hat es die Rousseausche Idylle bislang nicht gegeben. Rechte und Freiheiten bedürfen der Institutionen, die sie erhalten. Das sind Herrschaftsinstitutionen mit allen Stärken und Schwächen, die diese haben, jedoch immerhin als solche Institutionen der gebändigten Macht, die selbst in Regeln eingebunden, stets verantwortlich und nur auf Zeit ausgeübt wird.
Macht ist so alt wie die Menschheit, Herrschaft aber ist jüngeren Datums. Spuren der Bändigung von Macht lassen sich gewiß weit zurückverfolgen, so weit wie Recht(sstaat) und Demokratie nämlich. Daß beide indes zum Verfassungsprinzip werden, finden wir erst in England nach 1688 und dann vor allem nach den Revolutionen von 1776 und 1789. Mit der amerikanischen Unabhängigkeit und der Französischen Revolution wird denn auch jene Bewegung in Gang gesetzt, die sich in Deutschland nationalliberal nannte und zwischen den Befreiungskriegen und Bismarcks Reichsgründung immer neu − und oft vergebens − versuchte, den Rahmen des Verfassungsstaates zu schaffen und auszufüllen. Dieser Rahmen aber konnte weder dynastisch noch regional, weder kirchlich noch bloß traditionell sein; er mußte im Nationalstaat bewußt geschaffen werden.
III
Soweit die trivialen, fast definitorischen Aussagen. Nun aber betreten wir schwierigeres Gelände. Die Rede war ja vom heterogenen Nationalstaat. »Aus ganz Gleichen entsteht kein Staat«, sagt Aristoteles in einer häufig überlesenen, dabei gar nicht trivialen Feststellung. Es gibt also keine völlig homogenen Gemeinwesen. Doch zeigt die Geschichte, daß manche Unterschiede zwischen Menschen schwerer wiegen als andere: ethnische, sprachliche, religiöse, rassische Unterschiede gehören dazu. Die Liste ist unvollständig und wird es bleiben, denn die fraglichen Unterschiede sind nicht essentiell, also unvermeidlich sozial formierte Differenzen, sondern manipulierbar.
Immer wieder gibt es Mächtige, die solche Unterschiede erfinden, zumindest hochspielen, um sie für ihre Zwecke zu verwenden; das Karadžić–Phänomen der bosnischen Serben sozusagen. Manchmal gibt es auch Gemeinwesen, denen es gelingt, solche Unterschiede für die Rechte und Freiheiten ihrer Bürger irrelevant zu machen. Eben darum geht es in der hier entwickelten These.
Manche Nationalstaaten sind tatsächlich weitgehend ethnisch und kulturell homogen. »Polen ist ein ethnisch homogenes Land«, sagte Lech Walesa auf einer Tagung. Adam Michnik entgegnete ihm: »Und die Ukrainer? Die Deutschen? die nicht mehr vorhandenen Juden, die dennoch Antisemitismus hervorrufen?« Auch angeblich homogene Gemeinwesen − Griechenland, Schweden, Japan − sind bei genauerer Betrachtung nicht ohne ethnisch-kulturelle Minderheiten. Immerhin, ein hohes Maß an Homogenität kennzeichnet sie. Dieses hohe Maß an Homogenität schließt offenbar Rechtsstaat und Demokratie nicht aus; Schweden liefert ein eindringliches Beispiel.
Dennoch wird hier das Loblied des heterogenen Nationalstaats gesungen. Dieser muß nämlich rechtsstaatliche und demokratische Institutionen schaffen, wenn er mit sich in Frieden leben will, während der homogene Nationalstaat dies nur kann. Erst im heterogenen Nationalstaat bewähren sich Bürgerrechte als Teilnahmeprinzip. Darum sind die Vereinigten Staaten von Amerika im Verlauf ihrer Geschichte und unter Schmerzen ein so wichtiges Vorbild geworden. Darum ist ein multikulturelles Gemeinwesen eine Bewährungsprobe der Freiheit.
Das ist, wie man weiß, leichter gesagt als getan. Menschen leben offenbar lieber unter ihresgleichen. Unterschiede lassen sich nur allzuleicht mobilisieren. Sind sie ethnischer Natur, dann verbindet sich die Mobilisierung oft mit dem Anspruch auf territoriale Selbständigkeit. Seit 1989 haben wir diesen Prozeß im gesamten früheren Machtbereich der Sowjetunion erlebt; auch dem Westen ist er durchaus nicht fremd. Die Tschechoslowakei bietet das eindringlichste Beispiel der Folgen solcher Entwicklungen: ein multi-ethnischer Staat homogenisiert sich durch Teilung, und prompt wird die ungarische Minderheit in der Slowakei zum explosiven Problem. Rußland zeigt, daß wenn solche Teilungen beginnen, ihr Ausgang kaum abzusehen ist. Am Ende stehen eher 1800 als 180 Mitglieder der Vereinten Nationen.
Hier sind zwei begriffliche Klärungen am Platze. Vom Nationalstaat war bisher ganz umgangssprachlich die Rede. Die USA und das Vereinigte Königreich und die Bundesrepublik und Luxemburg und die Slowakei sind Nationalstaaten. Doch enthält das Wort jenes andere, Nation, in dem die ererbte Gemeinsamkeit von Gruppen steckt. Im Vereinigten Königreich findet niemand es schwierig, von der walisischen Nation innerhalb Großbritanniens oder auch von home internationals, also gleichsam national-internationalen Fußball- und Rugbyspielen zu sprechen. Allerdings gibt es auch hier die walisischen Nationalisten, die wie so viele Gruppen in Europa und andernorts Nation und Nationalstaat zur Deckung bringen wollen. Sie suchen ethnisch homogene Staaten, und auf ihrem Weg fehlt es meist nicht an übermalten Ortsschildern, Angriffen auf Minderheiten, Bomben.
Es gibt also eine Spannung zwischen Nation und Nationalstaat, die gerade für die deutsche Geschichte wichtig ist. Michael Ignatieff hat sie in andere Begriffe gefaßt, als er ethnic und civic nations, also auf ethnischer Homogenität und auf gleichen Bürgerrechten für unterschiedliche Gruppen beruhende Nationen unterschied. Nur die civic nation ist jene Errungenschaft der Zivilisation, die hier gepriesen wird. Der homogene Nationalstaat steht immer in der Gefahr der Aggression gegenüber Minderheiten und Nachbarn; der heterogene Nationalstaat steht immer vor der Herausforderung der gleichen Rechte für Ungleiche. Sie ist gemeint, wenn von einem liberalen Begriff des Nationalen die Rede ist.
IV
Ist nicht trotz solcher Einschränkungen der Nationalstaat ein Anachronismus? Hier sind zwei Überlegungen vor allen wichtig, die eine zum Recht, die andere zur Wirtschaft. Seit langem schon versuchen bedeutende Denker, den Privilegiencharakter eines auf kleine politische Räume begrenzten Rechts zu überwinden, also das Recht zu internationalisieren. Grotius kommt in den Sinn, und dann vor allem Kant. In diesem Jahrhundert haben bedeutende Staatsmänner versucht, dem Gedanken eines internationalen oder Völkerrechts Gestalt zu geben. Woodrow Wilson steht in dieser wie in anderer Hinsicht hinter manchen der hier entwickelten Gedanken. Nach dem Zweiten Weltkrieg sind dann wichtige institutionelle Schritte getan worden: die Charta der Vereinten Nationen, die Kriegsverbrecherprozesse (bis hin zur VN-Resolution zu jugoslawischen Kriegsverbrechen), die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Gemeinschaft.
Fast alle diese Ansätze indes lassen die Kernfrage unbeantwortet, die hier in Form einer Erfahrung formuliert werden soll. Als während meiner Direktorenzeit an der London School of Economics der Lehrstuhl für Internationales Recht vakant wurde, kamen angesehene Rechtsgelehrte zu mir und sagten: »Wir sollten den Lehrstuhl nicht besetzen, denn so etwas wie Internationales Recht gibt es nicht.« Was siemeinten war: Es gibt zwar allerlei Regeln im internationalen Verkehr; es gibt auch in gewisser Weise Rechtsprechungsinstitutionen; aber letzten Endes bleibt die Erzwingung von Regeln eine Sache nationaler Gesetze und Richter. Die Welt des Internationalen Rechts ist eine Scheinwelt des Rechts, die man nicht auf eine Stufe stellen darf mit dem wirklichen Recht der Nationalstaaten.
Wie sagte doch Raymond Aron: Kein Europa kann meine Bürgerrechte als französischer Jude verteidigen; das können nur französische Gerichte. Ganz stimmt das nicht, zumindest nichtmehr. Zwar wird die Europäische Menschenrechtskonvention nur dadurch zu geltendem Recht, daß sie nostrifiziert, also in nationales Recht übernommen und von nationalen Richtern praktiziert wird, aber die »Urteile« des Straßburger »Gerichtshofes« haben dennoch ihr Gewicht in entsprechenden Verfahren. Was die EG oder EU betrifft − genaugenommen wohl nur die EG −, so beschreiben die Verträge einen allerdings eng begrenzten Bereich supranationalen Rechts; die Urteile des Luxemburger Gerichtshofes gelten unmittelbar. Sie betreffen aber keines der aufgezählten Grundrechte aller Bürger, mit der partiellen Ausnahme der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz. Die EG hat als Verteidigerin von Bürgerrechten und Demokratie bisher versagt. Hier, und nicht in den fehlenden Rechten des Parlaments, liegt ihre größte Schwäche unter dem Aspekt der Zustimmung der Bürger. Derlei ist nicht mißzuverstehen. Nationale Bürgerrechte können nicht sinnvoll als das Ende des zivilisatorischen Weges der Menschheit verstanden werden.
Man kann die Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht (und Zum ewigen Frieden) gar nicht oft genug lesen. Auch die Absage an den Relativismus gehört zu den Rechten und Freiheiten, die bisher der Nationalstaat verteidigt hat. Diese Rechte und Freiheiten sollten also weltweit Geltung gewinnen, und für deren Ausweitung einzutreten ist des Schweißes der Edlen wert. Da könnten wir in Europa einen Anfang setzen. Nur bleibt es eine Tatsache, daß bisher jenseits des Nationalstaates keine rechtschützenden (Herrschafts-)Institutionen entstanden sind. Solange das aber nicht der Fall ist, müssen wir den Nationalstaat schützen. Er ist nicht Menschheitsideal, wohl aber reale Freiheit durch Recht.
V
Das Verhältnis von Wirtschaftsprozessen und Nationalstaat stellt noch schwierigere Fragen. Man könnte sie mit einer Marxschen Denkfigur formulieren. Der Nationalstaat repräsentiert die herrschenden Produktionsverhältnisse. Hier haben geltende Regeln und die Mechanismen ihrer Erzwingung ihren Ort. Die wirtschaftlichen Produktivkräfte aber sind längst aus dem Raum des Nationalstaates ausgewandert. Transnationale Unternehmen spielen geradezu mit Nationalstaaten, indem sie deren Regeln zugleich beachten und umgehen. In wichtigen Bereichen gibt es inzwischen einen Weltmarkt. Das gilt insbesondere für die Finanzmärkte, die sich nationaler Kontrolle entziehen. Überhaupt hat die Informationstechnologie eine Ebene des Austausches geschaffen, die alle Eingriffsmöglichkeiten nationaler Regierungen überschreitet.
Setzt man die Marxsche Analyse fort, dann ist nur ein Schluß erlaubt. Die alten Produktionsverhältnisse haben ausgedient; neue Produktivkräfte werden sich in einem revolutionären Akt angemessene Produktionsverhältnisse schaffen. Im Klartext würde das heißen, daß weltweite Regeln und Regelungsinstanzen für wirtschaftliche Prozesse an die Stelle ihrer nationalen Vorgänger treten.
Tatsächlich war die zweite Nachkriegszeit durch solche Versuche gekennzeichnet. Weltbank und Internationaler Währungsfonds, dazu GATT, sollten Systeme internationaler Regeln für Wirtschaftsprozesse schaffen. Sie nahmen die Globalisierung dieser Prozesse gleichsam vorweg; die Produktionsverhältnisse waren schneller als die Produktivkräfte. Jedoch stellte sich bald heraus, daß die in Bretton Woods erfundenen Institutionen nur so lange funktionierten, wie es eine Hegemonialmacht gab. Als die Institutionen geschaffen wurden, glaubten Keynes und andere noch, diese Hegemonialmacht könnte Großbritannien heißen. Bald stellte sich das als Illusion heraus, und es begann die Vormacht des Dollar und der Vereinigten Staaten. Hegemonie heißt Herrschaft, oder eher wohl Macht. Als die USA diese Vormacht nicht mehr ausüben wollten oder konnten – am Anfang der siebziger Jahre – verlor das Bretton-Woods-System seine Kraft. Es ist bis heute nicht wieder zusammengeflickt worden. Auch international gilt eben, daß Rousseaus Welt des naturwüchsigen Gesellschaftsvertrages nicht funktioniert. Das G-7- Treffen in Neapel hat einmal mehr bekräftigt, daß die mächtigen Wirtschaftsnationen nicht wissen, wie sie mit der Globalisierung der Weltmärkte zurechtkommen sollen.
Und die Marxsche Analyse? Sie reicht ein Stück weit, aber eben nicht bis zum Ende. Tatsächlich liegen zwei Beobachtungen nahe. Die eine ist, daß die Vertreter der Produktivkräfte, die großen Weltunternehmen und die Finanzspekulanten, kein besonderes Interesse an weltweiten Regelungen haben.
Weit davon entfernt, daß die Produktivkräfte ihnen angemessene Produktionsverhältnisse fordern, suchen sie deren Entstehen zu verhindern. Es ist für sie viel leichter, in einem rechtsfreien Raum zu operieren. Die Nationalstaaten andererseits − und in dieser Hinsicht hat die Europäische Gemeinschaft nationalstaatliche Züge − sind ständig in Versuchung, die ihnen über den Kopf gewachsenen Produktivkräfte in den Raum zurückzuholen, in dem sie Kontrolle ausüben können. Hier lag ja eine der Schwächen der Marxschen Analyse, daß ihr Autor die eigenständige Kraft des Politischen unterschätzte. Grassierender Protektionismus ist durchaus möglich, was immer seine Wirkungen sein mögen. Die EG ist schon heute vornehmlich eine Schutzgemeinschaft für niedergehende Wirtschaftszweige. Andere, wie die USA und Japan, verstehen sich auch ganz gut auf das Geschäft der Protektion. Die mutwillige Zerstörung der neuen Produktivkräfte kann also nicht ganz ausgeschlossen werden.
Für die Zukunft des Nationalstaates bedeutet das wenig Erbauliches. Weltweite Regeln wären nützlicher als nationale oder Regionalblock-Protektionismen. Der Nationalstaat ist kein sehr hilfreiches Instrument der Schaffung von Wohlstand mehr; die Zeiten der »Volkswirtschaft« sind vorüber. Aber der Nationalstaat und seine Fortsetzung in den Wirtschaftsblock ist stark; das Unwesen beider wird die Welt im kommenden Jahrzehnt beschäftigen.
VI
Häufig wird in diesen Jahren dem Nationalstaat eine ganz andere Entwicklung entgegengehalten, nämlich der Weg zu den kleineren Einheiten, den Regionen im Inneren von Staaten. Manche gehen noch einen Schritt weiter und sagen, der Nationalstaat habe in zweierlei Hinsicht ausgedient; einige Kompetenzen müßten begrenzteren Lebensbereichen zugeordnet werden, während andere nur noch in weiteren Räumen sinnvoll ausgeübt werden können. Das Ziel muß daher ein Europa der Regionen sein. Der in Maastricht ersonnene Ausschuß der Regionen ist ein erster Schritt auf dem Weg.
Das wohlklingende Projekt enthüllt bei näherer Betrachtung manche Schwierigkeiten. Eine davon hat es mit den Begrenzungen der menschlichen Natur zu tun. Es ist schwierig genug, in zwei entgegengesetzte Richtungen gleichzeitig zu blicken und nahezu unmöglich, zwei entgegengesetzte Ziele gleichzeitig zu verfolgen. Das gilt für das Europa der Regionen vor allem auch darum, weil das eine Ziel, die Regionalisierung, Emotionen bindet, während das andere, Europa, eine Kopfgeburt ist. Wer das Europa der Regionen sucht, wird aller Wahrscheinlichkeit mit Regionen ohne Europa enden.
Regionen sind zudem kein Ersatz für Nationalstaaten. Schlimmer noch, sie können als solcher nur erscheinen, wenn sie zugleich Nationen sind, wenn also der Regionalismus tatsächlich ein Weg zu homogenen Nationalstaaten ist. Hier liegt ein gefährlicher Widerspruch in der Konstruktion des europäischen Regionalausschusses. Daß Nordrhein-Westfalen oder die Stadt London dort vertreten sind, mag angehen, aber die Vertretung von Wales oder Katalonien hat ganz andere Untertöne und Wirkungen. Insoweit kann Regionalismus zum Rückschritt gegenüber dem heterogenen Nationalstaat werden.
Das ist kein Argument gegen die kleineren Einheiten in ihrer eigenen, angemessenen Rolle. Sie sind Bindekräfte, wo Nationalstaaten ähnliches nicht leisten können und vielleicht nicht leisten sollen. Sie sind auch Räume der kulturellen Identität und Autonomie. Insoweit erinnern Regionen daran, daß Nationalstaaten »schlanke« Herrschaftsgebilde sein sollten, die für sich nicht den Anspruch erheben, alle Lebensregungen ihrer Bürger zu betreffen.
Der Nationalstaat liefert den ausgefüllten Rahmen der Bürgerrechte, aber die Bürgergesellschaft in ihrer Vielfalt floriert in ihren eigenen Räumen, zu denen immer auch Regionen, vor allem aber Gemeinden gehören. Nach innen wie nach außen gilt, daß zu anspruchsvolle Nationalstaaten die Freiheit zerstören können, die sie garantieren.
VII
Wenn Europa eine Kopfgeburt ist und Regionen das Herz ansprechen – wohin gehört dann der Nationalstaat? Im Altgriechischen wird manchmal zwischen Kopf, Brust und Unterleib, Gedanken, Willen und Trieben unterschieden. Man könnte versucht sein, den Nationalstaat dem thymos zuzuordnen. Doch ist das nur ein Wort, das die Schlüsselfrage nicht beantwortet: Kann der Nationalstaat und soll der Nationalstaat Zugehörigkeiten stiften, die als Ligaturen wirken, also als Tiefenbindungen für das, was wir Gesellschaften nennen?
Die Antwort ist ja, aber ein vorsichtiges Ja. Gerade hier haben historische Nationen es immer schwer gefunden, den Kurs zwischen Skylla und Charybdis zu steuern. Skylla, das ist der Nationalismus, also die emotionale Überbeanspruchung des Nationalstaates. Die Gefahr − und die Erfahrung − des Nationalismus ist sicherlich einer der Gründe für die verbreiteten Zweifel am Nationalstaat vor allem in Deutschland. Extremer Nationalismus (wie M. Rainer Lepsius seinen Essay zum Nationalsozialismus plausibel überschrieben hat) ist fast immer ein Resultat der Verwechslung von Nation und Nationalstaat, also des ethnischen oder homogenen Nationalstaates. Was es heißt, Deutscher zu sein, wird dann durch zugeschriebene, nicht durch erwerbbare Kriterien bestimmt. Der schwarze US-Sprinter, der sich nach dem Olympiasieg in eine amerikanische Fahne hüllt, ist kein Kandidat für extremen Nationalismus.
Die Charybdis andererseits ist möglicherweise der Verfassungspatriotismus im Sinne Sternbergers und mehr noch Habermas’. Der unmittelbar einleuchtende Begriff wird praktisch eher als Kopfgeburt denn als Motivation und Wille verstanden. Gewiß, die amerikanische Verfassung ist − wie die Souveränität des Parlaments in Großbritannien − Kernstück des Amerikanertums. Aber es kommen doch andere Dinge hinzu, die Flagge, die Hymne, ja der Glaube an die Einmaligkeit, sogar die Auserwähltheit der eigenen Nation, der doch in der Regel vor Überheblichkeit halt macht. Nur auf das Grundgesetz stolz zu sein, reicht also nicht, wenngleich dazu in Deutschland mehr Anlaß besteht, als die jüngste Verfassungsdiskussion glauben machen könnte.
Nationalstaaten, heterogene zumal, sind etwas Besonderes. Sie verteidigen heißt, die konkrete Freiheit zu verteidigen. Auf sie stolz sein heißt, auf Leistungen stolz zu sein, die durch sie möglich geworden sind. Für sie ein Gefühl der Loyalität empfinden heißt, ihnen etwas von dem zurückzugeben, was sie an Lebenschancen eröffnet haben. »Frage nicht, was Amerika für dich tun kann, sondern was du für Amerika tun kannst.« Warum nicht? Es muß ja nicht nach Langemarck oder auch My Lai führen. Gewisse Tiefenbindungen sollten also zu Nationalstaaten gehören. Sie tun das wohl am ehesten, je weniger sie konstruiert oder übertrieben werden. Sie tun es in Ländern, die zumindest im Hinblick auf ihre Geschichte mit sich im reinen sind.
VIII
Da ist dann ein Wort über Deutschland am Platze. Die deutsche Frage (so schrieb ich vor fast dreißig Jahren in Gesellschaft und Demokratie in Deutschland) ist nicht national, sondern sozial. Was ich meinte − und auch heute noch meine − ist, daß die äußere Stellung Deutschlands sich an seiner inneren Kraft entscheidet. Wenn Rechtsstaat und Demokratie fest verankert sind, gibt es keine Frage des deutschen Störenfrieds in Europa oder gar des »Reiches als europäische Ordnungsmacht« mehr. Die alte Bundesrepublik ist bei der Transformation der inneren Verhältnisse in Richtung auf eine liberale Bürgergesellschaft in einer rechtsstaatlichen Demokratie weit gekommen.
Jetzt steht Deutschland mitten in der Bewährungsprobe für diese Errungenschaft: Läßt sich der Erfolg der westdeutschen Nachkriegsentwicklung mit viel Takt, Verständnis und Zeit auf das vereinigte Deutschland ausweiten, oder werden innere Querelen einmal mehr zur Bewegkraft für Unfrieden stiftende Ansprüche nach außen?
Man kann die Bedingungen aufzählen, die erfüllt werden müssen, wenn die Kraft der alten Bundesrepublik und die Erfahrungen und Hoffnungen des ganzen Deutschlands zu einem respektierten und respektablen Gemeinwesen vereinigt werden sollen. Eine davon ist die Anerkennung des Nationalstaates in seiner Rolle selbst. Wer immerfort dem Nationalstaat das Totenglöcklein läutet, zerstört damit ungewollt auch die Fundamente von Rechtsstaat und Demokratie, die einstweilen nur im Nationalstaat sicher sind. Deutschland ist ein Nationalstaat und wird es auch in fünfzig und hundert Jahren sein. Das anzuerkennen ist der erste Schritt der Wahrnehmung der Wirklichkeit und damit die Voraussetzung aller weiteren Schritte.
Zweitens indes muß Deutschland sich abwenden vom Alptraum der ethnischen Nation. Das ist vielleicht sogar der Schlüssel zur deutschen Zukunft. Die Frage der doppelten Staatsangehörigkeit ist auch in diesem Zusammenhang wichtig. Loyalität wird nicht durch Reisepässe gestiftet, sondern durch die Attraktivität von Gemeinwesen. Deutschlandtürken sind nun einmal deutscher als Rußlanddeutsche, und wer dies andersherum definiert, legt die Saat zukünftiger Gewalt. Heterogenität ist nicht für alle und nicht immer leicht zu ertragen. Vormultikultureller Romantik sei ausdrücklich gewarnt. Aber es ist eine Tatsache, daß allerlei unterschiedliche Gruppen in Deutschland leben, und es ist daher eine offenbare Aufgabe, allen die uneingeschränkten Bürgerrechte zu geben.
Dazu kommt drittens das Nationalgefühl. Es läßt sich nicht einfach schaffen; es muß wachsen. Institutionen können das Ihre beitragen. Man hört gerne, daß Helmut Schmidt sich bei der von ihm erfundenen Deutschen Nationalstiftung Zeit lassen will. Die ersten Projekte sind nur ein Anfang, aber der richtige Anfang. Viel wird auf die deutschen Historiker ankommen, die ja nicht ohne Grund ihren eigenen Streit über die deutsche Geschichte ausgetragen haben. Einigkeit über die Vergangenheit und Uneinigkeit über die Zukunft wäre ein besseres Rezept für die Entwicklung eines deutschen Nationalgefühls; aber ein falscher Konsensus hilft auch niemandem. Wahrscheinlich müssen immer neue Anläufe gemacht werden, um die richtigen Töne zu finden: zum Prozeß der deutschen Einheit, zum 20. Juli, zum Griff nach der Weltmacht, zum deutschen Sonderweg und zu all den Themen, an denen sich am Ende ein deutsches Nationalgefühl festmacht.
Viertens schließlich ist da die große Frage der deutschen Rolle in Europa. Die Zeit, in der Deutschland sich von Europa die Rückkehr zu internationaler Anerkennung erhoffen mußte, ist nun vorbei. Damit hat auch die große Ungenauigkeit in europäischen Dingen ihr Ende, die bisher die Geschichte der Bundesrepublik bestimmt hat. Deutschland muß ein Europabild und eine Europapolitik entwickeln. Darin steht es nicht allein; die Frage stellt sich aber verschärft für die Bundesrepublik Deutschland.
IX
Wie steht es also mit den Nationalstaaten und Europa? Was die gemeinsame Ausübung von Souveränität betrifft, ist die Europäische Gemeinschaft/Europäische Union heute schon mehr als die Vereinten Nationen oder die Organisation Für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Europarat. Sie ist also nicht einfach ein Bündnis von Nationalstaaten, in dem diese alle Souveränitätsrechte behalten. Ob die EG/EU auch mehr ist als die NATO mag dahingestellt bleiben. Da die Verteidigung eine zentralere Staatsfunktion ist als der Handel, ist die Teilung von Souveränität im Verteidigungsbereich möglicherweise wichtiger. Jedenfalls aber läßt die EG/EU die an ihr beteiligten Nationalstaaten nicht ganz unbeschädigt.
Auf der anderen Seite ist die EG/EU kein Beginn der Schaffung eines neuen Superstaates Europa. Sie ist weder so konzipiert, noch weisen jüngere Entwicklungen in diese Richtung. Daran würde noch nicht einmal eine Währungsunion etwas ändern, wenngleich diese ein politisches Konzept ist und daher institutionelle Rückwirkungen hätte. (Auch aus diesem Grunde wird sie auf absehbare Zeit nicht, und jedenfalls nicht für das Europa der Zwölf, Sechzehn oder Zwanzig entstehen.) In der auswärtigen Politik wird vollends klar, wo die Grenzen der europäischen Einigung liegen. Die beiden ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, Frankreich und Großbritannien, denken nicht daran, ihr Vetorecht aufzugeben; Deutschland brauchte sich nicht um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu bemühen, wenn es ernsthaft an die einheitliche Vertretung der europäischen Interessen glaubte. Die G 7 hat gar vier europäische Mitglieder und dazu den Präsidenten der Kommission.
Auch hier ist also vom Verschwinden der Nationalstaaten nicht die Rede. Europa, die Kopfgeburt, liegt irgendwo zwischen der organisierten Zusammenarbeit nationaler Regierungen und der gemeinsamen Vertretung des Ganzen. Dieses Dazwischen wird wahrscheinlich noch für lange Zeit halbdefiniert bleiben. Mal geht die Reise mehr in die nationale, mal mehr in die europäische Richtung. Der Name, Europäische Union, führt eher in die Irre; europäischer Staatenverbund wäre genauer. In manchen Bereichen handelt dieser Verbund unisono; vor allem beim Schutz vor Einflüssen von außen, auch vor Menschen und Gütern, ist dies wahrscheinlich. In anderen Bereichen fällt der Verbund immer wieder auseinander in seine nationalen Bestandteile; das gilt in der Außenpolitik, aber auch dort, wo Konkurrenz zwischen Staaten Vorteile bringt. Kein europäischer Staat wird Arbeitsplätze opfern, um solche in einem Nachbarstaat zu erhalten oder neu zu schaffen.
Das entscheidende Merkmal des Nationalstaates, die Sicherung der Bürgerrechte, fehlt in Europa. Nichts spricht dafür, daß dieses Thema im nächsten Jahrzehnt auf die europäische Tagesordnung kommt. Europa bleibt also ein Kunstgebilde, in manchem nützlich, in anderer Hinsicht ein Hindernis auf dem Weg zu weltweiten Regelungen, in ganz wenigen Bereichen eine Form der Ausübung von Souveränität, die den Nationalstaat in seinem Spielraum begrenzt, aber sicherlich kein Ersatz für den Nationalstaat. Insbesondere gibt Europa, dem scheinbaren Verschwinden von Grenzen und den burgunderroten Pässen zum Trotz, keinen Anlaß zu einem Aufschwung der Gefühle. Europa schafft keine Ligaturen.
X
Für die Zukunft des Nationalstaates liegen die Schlüsse aus solchen Erwägungen auf der Hand. Auf absehbare Zeit wird der Nationalstaat der Rahmen individueller Rechte und die Aktionseinheit der internationalen Beziehungen bleiben. Das gilt auch in und für Europa. Der Nationalstaat wird hier und da angenagt und angekratzt, bleibt aber in seinem Kern durch neuere Entwicklungen unberührt.
Er ist auch der Raum, in dem Menschen Zugehörigkeitsgefühle empfinden können. Einstweilen haben wir noch nichts Besseres erfunden als den heterogenen Nationalstaat. Die größte Gefahr droht dem Nationalstaat − und der Verbindung von Recht und Freiheit − von der Nation. Das mag paradox klingen, ist aber ernst gemeint. Die homogene Nation − die ethnische Säuberung − ist in einer zur Anomie tendierenden Welt eine beträchtliche Kraft. Die Spaltung der Tschechoslowakei oder Belgiens, Kanadas, Spaniens − das sind augenfällige Beispiele, von Jugoslawien ganz zu schweigen. Verglichen mit der Bedrohung der Heterogenität ist der Souveränitätsverlust durch Europa eine Schimäre. So findet der Liberale sich in der Lage, den heterogenen Nationalstaat gegen seine Verächter zu verteidigen, um zu verhindern, daß homogene Nationen Minderheiten entrechten und Nachbarn attackieren.
Dennoch ist der Nationalstaat nicht das Ende der Geschichte. Dieses liegt ganz sicher auch nicht in zu Regionalblöcken vergrößerten Superstaaten. Es gibt überhaupt kein Ende der Geschichte für den, der die offene Gesellschaft liebt. Wohl aber gibt es das Ziel, die Rechte, die zivilisierte Nationalstaaten ihren Bürgern gewährleisten, auf mehr und mehr Menschen und am Ende auf alle Bürger der Welt auszuweiten. Nur der Weltbürgerstaat kann den Nationalstaat an Freiheit und Recht schaffender Kraft übertreffen.
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