Merkur, Nr. 222, September 1966

Die Sprache der Diplomatie 

von Wilhelm G. Grewe

 

Neben dem Dichter, dem Schriftsteller, dem Journalisten, dem Politiker gehört der Diplomat zu jenen Trägern des öffentlichen Lebens, deren Beruf in ganz besonderer Weise mit dem Medium der Sprache verknüpft ist. Denn in seiner Tätigkeit spielt nicht nur das sorgfältig gewählte Wort, sondern auch die Nuancierung des Ausdrucks eine wichtige Rolle. Die Formulierung, Auslegung und Bewertung von Texten ist sein täglich Brot.

Schriftstellerei ist daher ein beliebtes Diplomaten-Hobby, mögen die Produkte bescheiden bleiben oder, in einigen Fällen, hohen literarischen Rang erreichen. Immerhin hat es eine nicht geringe Zahl von Diplomaten gegeben, die als Dichter oder Schriftsteller berühmt geworden sind. Um nur die bekanntesten aus unserem Jahrhundert zu nennen: Paul Valery, Paul Claudel, Jean Giraudoux, Alexis Leger (Saint-John Perse), Paul Morand — die Gruppe der französischen Dichter-Diplomaten, die eine Tradition der Verbindung von Diplomatie und Literatur fortsetzen, welche sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit Chateaubriand und Stendhal glanzvoll etabliert hatte. Sie ist, gerade auch in neuerer Zeit, keineswegs auf Frankreich beschränkt.

Ich erinnere an den früheren griechischen Botschafter in Ankara und London, Giorgios Seferis, der als zweiter Dichter-Diplomat neben Saint-John Perse (dessen Verse von Dag Hammarskjöld ins Schwedische übertragen wurden) in den letzten Jahren mit dem Nobelpreis für Literatur ausgezeichnet worden ist. Ich nenne die Namen Salvador de Madariaga, Carl J. Burckhardt und George Kennan, in denen Kulturphilosophie, Historiographie und Staatstheorie nicht minder glänzende Verbindungen mit dem diplomatischen Beruf eingegangen sind wie in der klassischen Literatur von Machiavelli über Grotius bis Thomas Jefferson.

Neben der diplomatischen Affinität zum geschriebenen steht die zum gesprochenen Wort. Die klassische Beschreibung der Kriegsdebatte auf der Versammlung der peleponnesischen Verbündeten in Sparta (432 v. Chr.), die Thukydides im ersten Buch seiner Geschichte des Peleponnesischen Krieges geliefert hat, gibt eine Vorstellung von der Bedeutung, die die Rhetorik in gewissen Epochen der Diplomatie zu spielen vermag. Und in römischer Zeit nannte man diplomatische Abgesandte »oratores«, d. h. Sprecher, ein Ausdruck, der noch heute gelegentlich für den Wortführer einer Delegation verwandt wird. Überall dort, wo sich der diplomatische Stil quasi-parlamentarischer Formen bedient, d. h. auf großen Konferenzen, im Genfer Völkerbund oder in den Vereinten Nationen, gewinnt die Rhetorik als Instrument der Diplomatie auch in neuerer Zeit wieder Bedeutung. Die Rolle Stresemanns und Briands in Genf oder Adlai Stevensons im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sind eng mit der rhetorischen Begabung aller drei verknüpft. Ähnliches gilt auch für die Rolle Wischinskys auf internationalen Konferenzen.

Außer dieser allgemeinen Affinität des diplomatischen Berufs zur möglichst vollkommenen Handhabung der eigenen Sprache gibt es die besondere Affinität zu fremden Sprachen. Doch muß, wenn von der »Sprache der Diplomatie« die Rede ist, diese rein »fremdsprachliche« Seite unterschieden werden von dem allgemeinen Problem der Beziehung der Diplomatie zur Sprache überhaupt. Die Übersetzung einer diplomatischen Note oder einer Erklärung in eine fremde Sprache sind nur der letzte Akt eines geistigen Prozesses, dessen erster und wichtigster Teil die Festlegung des Inhalts – und dessen nächste Stufe dann die Art und Weise ist, in der diese Erklärung gemacht wird: die Ausdrucksform, der sprachliche Stil.

Die ganz spezifische Beziehung des Diplomaten zur Sprache beginnt mit der zweiten Stufe: mit der Art und Weise, wie er den Inhalt dessen, was er übermitteln soll, an den Mann bringt. Nicht umsonst bezeichnet man auch in der normalen Umgangssprache gewisse Ausdrucksformen als »diplomatisch«: wer einer heiklen Frage elegant auszuweichen weiß, erhält dieses Prädikat. Das Gleiche gilt für denjenigen, der eine unangenehme Nachricht schonend zu übermitteln weiß. Dieser Stil ist der Kern dessen, was hier mit dem Stichwort »Sprache der Diplomatie« gemeint ist. Daneben stehen zwei andere Bedeutungen, die häufig gemeint sind, wenn von »diplomatischer Sprache« die Rede ist. Der literarische Praeceptor der diplomatischen Kunst, Harold Nicolson, hat der »diplomatischen Sprache« ein Kapitel gewidmet, das alle drei Bedeutungen behandelt[1. Vgl. sein Buch Diplomatie, 10. Kapitel: Die Diplomatensprache. Bern 1947]:

  1. die lingua franca der Diplomatie (»die eigentliche Sprache, sei es lateinisch, englisch oder französisch, die die Diplomaten in ihrer Unterhaltung oder Korrespondenz gebrauchen«);
  2. »die technischen Ausdrücke, die im Laufe der Jahrhunderte in die Umgangssprache übergegangen sind«, d. h. die fachlich-professionelle Terminologiedes diplomatischen Verkehrs; und
  3. »jene vorsichtig abschwächende Ausdrucksweise, die Diplomaten und Minister instand setzt, eine scharfe Sprache zu sprechen, ohne herausfordernd oder unhöflich zu sein«.

Alle drei Bedeutungen umschließen zugleich eine besondere politische Problematik – sie sind keineswegs Fragen, die nur den Sprachwissenschaftler angehen.

 

I

Um mit dem zu beginnen, was Nicolson die »lingua franca der Diplomatie« nennt: die Vorherrschaft einer bestimmten Sprache als der offiziellen Sprache des diplomatischen Verkehrs läßt sich bis in die Antike zurückverfolgen. Die klassische Diplomatie war einige Jahrhunderte lang durch die Vorherrschaft des Französischen gekennzeichnet. In der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts verdrängte es zunehmend das Lateinische aus seiner im Mittelalter unbestrittenen Rolle als der offiziellen Sprache des Umgangs der Fürsten und Staaten miteinander. Der Niedergang der spanischen Macht ließ Spanisch nicht als ernsthaften Rivalen aufkommen. Andererseits vermochte das Französische seine bevorzugte Stellung selbst im Zeitpunkt der tiefsten Niederlage, 1815, zu behaupten und das ganze 19. Jahrhundert hindurch aufrechtzuerhalten. Die meisten großen Konferenzen des 19. Jahrhunderts bedienten sich des Französischen als Konferenz- und Vertragssprache. Auch der Sieger von 1871 akzeptierte das Französische als Sprache des Friedensvertrages. Und auf dem Berliner Kongreß rief Disraeli einen erregten Zwischenfall hervor, als er versuchte, in einer Antwort an Schuwaloff einen Diskussionspunkt auf englisch zu erläutern. Erst auf den Haager Konferenzen erlaubte man den Rednern, sich ihrer Muttersprache zu bedienen, jedoch bei laufender Übersetzung ins Französische.

Es hatte nicht an Widerstand gegen diese fest etablierte Tradition gefehlt. Seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts bestand das amerikanische State Department auf der Gleichstellung der englischen und französischen Sprache in Verhandlungen und Verträgen mit Frankreich. Bis zum Louisiana- Kaufvertrag von 1803 hielten die Franzosen bei zweisprachigen Verträgen an einer Klausel fest, die besagte, daß der ursprüngliche Text französisch verhandelt und abgefaßt sei. Später mußten sie auch auf solche Klauseln verzichten.

Auch das britische Foreign Office machte erhebliche Anstrengungen, um der englischen Sprache im internationalen Verkehr Geltung zu verschaffen. Canning erließ 1826 grundlegende Instruktionen, in denen alle britischen Vertreter im Ausland angewiesen wurden, Mitteilungen an die Regierungen, bei denen sie akkreditiert waren, englisch abzufassen und Verhandlungen in Englisch zu führen. Internationale Übereinkommen, an denen Großbritannien beteiligt war, mußten englisch abgefaßt sein. Bis in die Zwanziger Jahre unseres Jahrhunderts hinein hat das Foreign Office seinen eigenen Auslandsvertretern die Grundsätze dieser Instruktionen wieder und wieder einschärfen müssen – ein Zeichen dafür, auf welche Schwierigkeiten die britischen Diplomaten bei der Durchführung stießen. Alexander Ostrower, der in seinem 1965 veröffentlichten Werk »Language, Law and Diplomacy« (A study of linguistic Diversity in official International Relations and International Law. Philadelphia, 1965) diesen Entwicklungen nachgegangen ist, bemerkt dazu: »Man muß in Canning den Mann sehen, der als erster die Vorteile erkannte, welche eine Nation in bezug auf ihr Prestige sowohl wie in praktischer Hinsicht durch die internationale Überlegenheit ihrer Sprache erlangt.«

Die Epoche der Monopolstellung des Französischen als diplomatische Sprache endete mit der Pariser Friedenskonferenz von 1919. Wilson machte ihr, gegen erbitterten Widerstand Clemenceaus und Pichons, ein Ende. Clemenceaus letzter Versuch, sich gegen die Gleichstellung des Englischen zu wehren, ist sehr bezeichnend. Er stellte den Antrag, »die französische, englische und italienische Sprache als offizielle Konferenzsprache anzuerkennen, wobei die französische Fassung maßgeblich sein soll«. Es half ihm nichts. Mit den Friedensverträgen von 1919 wurde auch die Völkerbundsatzung in englisch und französisch abgefaßt und beide Sprachen wurden hinfort offizielle Sprachen des Völkerbundes.

Fünfundzwanzig Jahre später kämpfte ein anderer französischer Außenminister auf der Konferenz von San Francisco für die gleichberechtigte Vorrangstellung des Englischen und Französischen, um die von ihm befürchtete Eliminierung des Französischen aus dieser Position zu verhüten: Georges Bidault, der sich am 26. April 1945 gegen Bestrebungen wandte, »das Französische als internationale Sprache, als traditionelle Sprache der Diplomatie und als eine der großen Sprachen der Zivilisation auszuschließen«. Dies war in mehrfacher Hinsicht eine übertriebene Befürchtung: selbst die Konferenz von San Francisco war nicht in der Lage, das Französische seiner Rolle als »internationale« Sprache oder gar als »große Zivilisationssprache« zu berauben. Diese beiden Eigenschaften kommen einer Sprache zu oder sie kommen ihr nicht zu, gleichgültig, was Konferenzen darüber beschließen.

Gefährdet war höchstens die Rolle des Französischen als einer der beiden offiziellen Sprachen der künftigen Weltorganisation. Aber auch diese Gefährdung scheint Bidault überschätzt zu haben. Was er nicht verhindern konnte, war die Annahme eines von Molotow eingebrachten Antrages, wonach nicht nur Englisch und Französisch, sondern auch Russisch, Chinesisch und Spanisch offizielle Sprachen der Konferenz und später der Vereinten Nationen wurden. Dieser Grundsatz wurde allerdings abgeschwächt durch eine neuartige Unterscheidung zwischen offizieller und »Arbeitssprache« (working language); als solche wurden weiterhin nur Englisch und Französisch anerkannt – bis 1948 ein philippinischer Antrag Erfolg hatte, auch Spanisch als dritte Arbeitssprache anzuerkennen.

Der in den Vereinten Nationen ausgetragene Kampf um die Anerkennung bestimmter Sprachen als offizielle oder Arbeitssprachen gibt einen guten Begriff von der praktischen und politischen Bedeutung der Sprachenfrage im diplomatischen Verkehr. Natürlich ist jeder Redner im Vorteil, der sich in der Debatte oder Verhandlung seiner Muttersprache bedienen kann und in dieser Sprache verstanden wird, so daß er nicht darauf angewiesen ist, daß die Dolmetscher seinem Gedankengang zu folgen und alle Nüancen seines Wortschatzes zu übertragen vermögen. Wenn ein Minister selbst sprachgewandt ist und am Ende einer Konferenz bei der Abfassung eines fremdsprachlichen Kommuniqués mitgewirkt hat, stellt er nach Schluß der Sitzung häufig fest, daß manche Worte, die in der fremden Sprache flüssig und elegant wirkten, in der eigenen Sprache kein rechtes Äquivalent haben und daher in der Übersetzung umständlich und hölzern klingen. Während er noch über die beste Übersetzung nachsinnt, laufen die fremdsprachlichen Texte bereits über den Ticker und ausländische Zeitungen laufen der eigenen Presse den Rang ab. Denkt er zu lange nach, fertigen die heimischen Zeitungsredaktionen bereits ihre eigenen Übersetzungen an, die nur allzu häufig fehlerhaft oder in schlechtem Stil abgefaßt sind und damit die Wirkung eines Kommuniqués verderben können.

Es soll nicht verschwiegen werden, daß es Dolmetscher gibt, deren Mitwirkung von den Diplomaten hochgeschätzt wird, weil sie Entgleisungen, Taktlosigkeiten, Irrtümer, Indiskretionen eines an das internationale Parkett nicht gewöhnten oder allzu selbstbewußten Politikers in ihrer Übersetzung verschwinden lassen oder so abschwächen, daß sie keinen Schaden anrichten. Als äußerst segensreich wird die Mitwirkung der Dolmetscher besonders auch bei den, von den Berufsdiplomaten meist gefürchteten Gesprächen »auf höchster Ebene« und »unter vier Augen« empfunden: ihre Aufzeichnungen, die »Dolmetscherprotokolle«, sind gewöhnlich die einzig verläßliche Quelle über Ablauf und Ergebnis solcher Gespräche – und damit auch die einzige Grundlage, um das Abgesprochene zu verwirklichen.

 

II

Der zweite Bedeutungsgehalt der »diplomatischen Sprache« betrifft, in der Definition Nicolsons, »die technischen Ausdrücke, die im Laufe der Jahrhunderte in die Umgangssprache übergegangen sind«; eine Terminologie, die in vielen Wörterbüchern der Diplomatie und des Völkerrechts erläutert ist und deren Beherrschung von Diplomaten wie Nicht-Professionellen so ernst genommen wird, daß man aus ihren Äußerungen gelegentlich den Eindruck gewinnt, hierin bestehe das A und O der Diplomatie. Die Problematik fängt dort an, wo die Terminologie über das Technisch-Handwerkliche hinaus politische Bedeutung erlangt und daher auch politischen Färbungen unterliegt; wo es sich mithin nicht mehr um rein technische Begriffe (wie z. B. »Verbalnote«, »Demarche«, »Geschäftsträger«, »Agrément« und dergleichen) handelt, sondern um Begriffe der politisch-diplomatischen Argumentation und Dialektik, bei denen die Definitionen im allgemeinen in vielen Farben zu schillern beginnen. Talleyrand hat einmal über einen solchen oszillierenden Begriff sehr bezeichnend gesagt: »Nicht-Intervention ist ein politischer, philosophischer, ja ein rätselhafter Begriff; er bedeutet ungefähr das gleiche wie Intervention.«

Tatsächlich gehört die Entwicklung und internationale Durchsetzung einer bestimmten Terminologie zu den ältesten und bewährtesten Kunstgriffen der Diplomatie. Man braucht nur die Präambeln der großen internationalen Verträge der Vergangenheit zu lesen. Der terminologische Kampf beginnt mit den Titeln, die sich die Vertragsschließenden selbst beilegen. Jahrhunderte nach dem Verlust ihrer Festlandbesitzungen nennen sich die englischen Könige noch »Könige von Frankreich«. Die deutschen Könige halten an dem Titel eines »Römischen Kaisers« fest, die Könige von Frankreich führen den Titel eines »Königs von Jerusalem« und beanspruchen das Prädikat des »allerchristlichsten« Königs. Alle möglichen Gebiets- und Herrschaftsansprüche werden in diese Titel hineinprojiziert – ebenso wie man das später im Zeitalter der Nationalitätenkämpfe mit geographischen Bezeichnungen zu tun pflegte. Je nach dem politischen Standort erscheint die gleiche Landschaft dann als »Alto Adige« oder »Südtirol«; als »West-Irian« oder »West-Neu Guinea«; als »Mitteldeutschland«, »SBZ« oder »DDR«; als »deutsche Ostgebiete unter polnischer Verwaltung« oder als »befreite Westgebiete Polens«; als »Taiwan« oder »Republik China«.

An der Wirklichkeit einer derart in den internationalen Sprachgebrauch eingeführten Terminologie kann kein Zweifel bestehen. Die politischen Implikationen bestimmter Ausdrücke setzen sich tief im Unterbewußtsein der Massen fest und beeinflussen von dorther ihr politisches Denken. Die suggestive Kraft eines Sprachgebrauchs z. B., der für die zwischen Rhein und Bug liegenden Gebiete ebenso ausschließlich wie beharrlich die Ausdrücke »West-Germany«, »East-Germany« und »Poland« verwendet, ist nicht zu unterschätzen.

Der hinter solchen Vokabeln sich verbergende Kampf, der auf Landkarten, Briefmarken, amtlichen Dokumenten bis weit hinein in die Werkeder belletristischen Literatur ausgefochten wird, ist nichts Neues. Eine neuartige Intensität hat er jedoch durch den Stil der kommunistischen Propaganda erlangt, die mit einer vorher unbekannten Systematik und Zielstrebigkeit zu einem Instrument sowjetischer Politik und Diplomatie gemacht worden ist. Seit der bolschewistischen Revolution, vor allem aber seit dem Aufrücken der Sowjetunion zur zweiten Weltmacht, hat diese Propaganda- Sprache die der internationalen Diplomatie zu durchdringen und zu erobern versucht. Zahlreiche internationale Texte der Zeit seit 1945 liefern dafür Beispiele. Wenn die Charta der Vereinten Nationen von »friedliebenden« Nationen spricht, die allein Mitglieder der Weltorganisation werden könnten, so hat sie damit einen Ausdruck der kommunistischen Propagandasprache rezipiert, der es der Sowjetpolitik ermöglichen soll, nach ihrem Ermessen bestimmte Staaten für die Mitgliedschaft zu disqualifizieren.

Welche Nation erhöbe nicht den Anspruch, friedliebend zu sein? Die Frage ist nur, wer im internationalen Verkehr dazu befugt ist, derartige Prädikate zu verleihen. Da es keinen international anerkannten unparteiischen Zensor gibt, läuft die Einführung solcher Ermessensbegriffe darauf hinaus, daß ihr Inhalt von demjenigen bestimmt wird, der die lautstärkste Propaganda betreibt. Gerade um solche Mißbrauchmöglichkeiten zu verhüten, hat sich das diplomatisch-völkerrechtliche Vokabularium des 19. Jahrhunderts derartiger Begriffe möglichst enthalten. Staaten wurden anerkannt, wenn sie eine stabile Regierungsgewalt auf einem abgegrenzten Gebiet über einer bestimmten Bevölkerung aufwiesen. Allenfalls verlangte man noch eine Zusicherung, daß sie die Regeln des völkerrechtlichen Verkehrs beachten würden. Ob sie »friedliebend« waren, oder eine bestimmte Regierungsform oder eine bestimmte Gesellschaftsordnung aufwiesen – das blieb irrelevant, weil es keine unparteiische Instanz gab, die ein solches Urteil hätte fällen können. Heute muß man damit rechnen, daß als »friedliebend« ein Staat bezeichnet wird, der überall Unruhe stiftet; die Bezeichnung »Freiwilliger« wird für jemanden gebraucht, der zwangsweise eingezogen worden ist. Diese beiden Beispiele sind ein Zitat aus einer Betrachtung über »New harsh language in Diplomacy«, die der frühere britische Diplomat Sir William Strang, der sich in den Jahren vor und nach 1945 maßgeblich an den Verhandlungen der westlichen Alliierten mit Stalin und seinen Mitarbeitern beteiligte, 1962 veröffentlichte.[1. New York Times Magazine, 15. April 1962]

Strang bezieht sich besonders auf ein Beispiel, das sehr bezeichnend ist: auf jenen Abschnitt des Potsdamer Abkommens, in dem die politischen Grundsätze für die Behandlung des besetzten Deutschlands niedergelegt wurden. Dieser Abschnitt, so stellt er fest, enthielt wiederholte Bezugnahmen auf die »Demokratie« und »demokratische Institutionen«. Stalin, Truman, Churchill und Attlee und ihre Ratgeber müßten sehr wohl gewußt haben, sogar zu jenem Zeitpunkt, daß »Demokratie« für die Russen und die anderen nicht dasselbe bedeutete. Eine solche Duldung der Zweideutigkeit, um den Anschein einer Verständigung zu erwecken, sei eine der großen Versuchungen, denen sich die Staatsmänner auf Gipfelkonferenzen gegenübergestellt sähen. Tatsächlich hat dieses zweideutige Vokabularium, das nicht auf das Potsdamer Abkommen beschränkt blieb – die Friedensverträge von 1947 mit Italien, Ungarn, Finnland, Rumänien, Bulgarien wiesen die gleichen Vokabeln auf die verwirrendsten Folgen gehabt.

Ein berühmtes Beispiel dafür ist die Sowjetnote vom März 1952, aus der viele Deutsche ein Angebot »freier Wahlen« in ihrem Sinne herauslesen wollten. Anfang der 60er Jahre hat sich die westliche Diplomatie mehrfach in scharfen Formulierungen gegen die terminologischen Tricks der Sowjets verwahrt. Hervorzuheben ist besonders eine gemeinsame Note der amerikanischen, britischen und französischen Regierung vom 8. September 1961, in der es hieß:

Obwohl in der sowjetischen Note erneut behauptet wird, daß die »Freie Stadt Westberlin natürlich das Recht haben würde, unbeschränkte Verbindungen mit der Außenwelt zu unterhalten…«, so ist doch klar erkennbar, daß dieses Recht nicht auf jemand ausgedehnt werden würde, dem die UdSSR oder die ostdeutschen Behörden es etwa verwehren möchten, indem sie ihn als Revanchisten, Militaristen, Spion, Diversanten oder subversives Element bezeichnen. Die Völker der Welt sind bereits zu sehr an die völlige Sinnverkennung der Worte im sowjetischen Vokabularium gewöhnt, um sich durch die Bemühungen täuschen zu lassen, sie mit solchen Kennzeichen irrezuführen. Im sowjetischen Sprachgebrauch scheint also jeder ein »Revanchist« zu sein, der an die Selbstbestimmung für das deutsche Volk glaubt; ein »Militarist« scheint jeder zu sein, der an die Verteidigung seiner Heimat gegen die von den großen Streitkräften in Ostdeutschland verursachte Bedrohung glaubt; ein »Spion« scheint jeder zu sein, der sich öffentlich gegen die sowjetischen Ansichten, was richtige Politik ist, stellt, während ein »subversives Element« jeder zu sein scheint, der für die Freiheit der Rede, für die Versammlungsfreiheit und die Freizügigkeit eintritt.

Während solche sprachlichen Verdrehungskünste auf der einen Seite die Wirkung hatten, das Vokabularium der internationalen Diplomatie seiner Präzision zu berauben, hat der kommunistische Verhandlungsstil auf der anderen Seite den Nuancenreichtum und die Anpassungsfähigkeit der diplomatischen Sprache reduziert. Auch hierauf hat Strang in seiner Betrachtung hingewiesen. Er geht von der Feststellung aus, daß die sowjetischen Unterhändler im allgemeinen keinerlei Bewegungsfreiheit besitzen, sondern strikt an ihre Instruktionen gebunden sind: Sie sind rein mechanische Sprachrohre. Sie wiederholen ihren Standpunkt unverändert in einer völlig hölzernen Weise. Es ist eine Herkulesarbeit, sie fortzubewegen. Nichts von dem Geben und Nehmen einer normalen diplomatischen Auseinandersetzung kommt zum Zuge… Verhandlungen mit den Russen sind eine Probe auf Geduld und Ausdauer; die Sprache wird dabei ihres Reichtums und ihrer Flexibilität beraubt.

Diese Bemerkungen gehen jedoch weit über die Technik der Benutzung einer bestimmten Terminologie hinaus; sie gelten auch für den Sprachstil, für jenen dritten Sinngehalt des Begriffs der diplomatischen Sprache also, der der wichtigste ist und dem wir uns nunmehr zuwenden müssen.

 

III

Ist es gerechtfertigt, jenen Stil, der sich laut Nicolson vor allem durch seine höfliche und gemäßigte Ausdrucksweise und seine eigentümlich verschlüsselte Andeutung der eigenen Absichten und Reaktionen auszeichnet, »diplomatische Sprache« zu nennen – oder handelt es sich vielmehr um die Sprache der Politik im Allgemeinen? Über diese hat Dolf Sternberger 1965 einen sehr anregenden Vortrag gehalten,[1. FAZ Nr. 296 vom 21. 12. 1965] der sich zum größeren Teil auf das gleiche Phänomen bezieht, das hier als »Sprache der Diplomatie« bezeichnet wird. In dieser verschiedenartigen Bezeichnungsweise drückt sich keine wesentliche Meinungsverschiedenheit in der Sache aus. Wenn hier dem Ausdruck »diplomatische Sprache« der Vorzug gegeben wird, so deshalb, weil die historische Entwicklung des gemeinten Phänomens im engeren Bereich der Diplomatie ihren Ursprung hat und noch heute in diesem Bereich reiner und konzentrierter gehandhabt wird als im weiteren Raum der allgemeinen Politik.

Selbstverständlich bedienen sich nicht nur die Berufsdiplomaten dieser Sprache, sondern gleichermaßen Staatsmänner und Politiker, soweit sie auf dem diplomatischen Feld tätig werden; und häufig auch darüber hinaus, wenn ihnen die diplomatische Ausdrucksweise auf einem anderen, innenpolitischen Gebiet (z. B. in Verhandlungen über die Bildung einer Regierungskoalition, in Schlichtungsverhandlungen zwischen Tarifpartnern, in einer Regierungserklärung oder einer Parlamentsdebatte) angebracht erscheint. In der Regel wird jedoch kein Politiker darauf rechnen können, mit dem künstlichen, unterkühlten Stil der Diplomatensprache seine Wähler, seine Fraktionskollegen oder seine innenpolitischen Gegenspieler besonders zu beeindrucken. Die Sprache der allgemeinen Politik muß direkter, farbiger, plastischer, ausführlicher sein als die diplomatische, die jedes überflüssige Wort zu vermeiden sucht. Es dürfte daher nicht zufällig sein, wenn Sternberger feststellen muß, daß etwa den Koalitionsverhandlungen bei der letzten Bonner Regierungsbildung der »verhüllende diplomatische Code« gänzlich fremd war, daß sie sich vielmehr »durch auffallende Kunstlosigkeit, durch eine ungenierte Derbheit auszeichneten, mit der Forderungen angemeldet und Ansprüche geltend gemacht, Druckmittel angewandt wurden«. Mir scheint, daß dieses Beispiel nicht so sehr eine den deutschen Parteien mangelnde Gabe »gesitteter Verhandlungssprache« aufdeckt, als vielmehr den Unterschied zwischen innenpolitischen und internationalen Verhandlungen. Auch handelt es sich nicht nur um eine Frage der Gesittung, sondern auch der Zweckmäßigkeit: in jahrhundertelanger Erfahrung hat man gelernt, daß sich im internationalen Verkehr die diplomatisch-disziplinierte Sprache im allgemeinen besser bewährt als die massive Direktheit des im Parteikampf üblichen und dort wirksamen Stils.

 

 

Auch in der Diplomatie hat diese Einsicht ihre Zeit erfordert und ist nicht frei von rückläufigen Tendenzen gewesen. So hat Lord Strang in seinem oben erwähnten Artikel daran erinnert, daß im 19. Jahrhundert besonders die amerikanische Diplomatie in dem Rufe stand, »piain speaking marked by a characteristic harshness of tone« zu bevorzugen. Gleichwohl bleibt dies Ausnahme von der Regel. Wenn uns Heutigen diese Ausnahmen alle noch als milde erscheinen, so vor allem deswegen, weil wir inzwischen eine neue Tonart gewöhnt sind. Hitler begann 1933 mit einem Sprachstil, der sich in den an das Ausland gerichteten Reden und Erklärungen noch weitgehend an die traditionelle Diplomatensprache hielt. Je mehr sich die weltpolitische Lage zuspitzte und je mehr er sich von den Entwürfen und Vorlagen seines Außenministeriums löste, desto kunstloser und ausfälliger wurde seine Sprache. Tatsächlich waren es jedoch die Sowjets, die nicht nur in Reden und Erklärungen, sondern ebenso in Noten und Memoranden eine grundsätzlich neue Tonart einführten: eine nicht nur ausnahmsweise und gelegentliche, sondern absichtliche und systematische Ersetzung der diplomatischen Sprache durch ein Idiom, das sich durch seinen Hang zu schroffer Unverbindlichkeit, Invektiven, Verdächtigungen, massiven Drohungen und unendlicher Wiederholung alles dessen auszeichnet. Wenn der Westen sich bisher nicht veranlaßt gesehen hat, seine Sprache diesem Niveau anzupassen, so ist dies bestimmt nicht nur aus vornehmer Zurückhaltung und ästhetischem Abscheu gegen solche Verrohung der diplomatischen Sitten geschehen, sondern vor allem auch aus der nüchternen Überlegung, daß die Disziplin der diplomatischen Sprache ihren praktischen Sinn hat und ihn auch dadurch nicht einbüßt, daß die andere Seite sich nicht an diese Spielregeln hält.

Ist diese Annahme richtig, muß zunächst die Frage nach dem Sinn und Zweck der diplomatischen Sprache gestellt werden: welches sind die praktischen Vorteile, die ihre Benutzung gewährt? Die klassische Antwort auf diese Frage hat schon Machiavelli gegeben. Im II. Buch der »Discorsi« gibt es ein 26. Kapitel, das die Überschrift trägt: »Schmähungen und schimpfliche Vorwürfe erzeugen Haß gegen ihren Urheber, ohne ihm irgendwie zu nützen.« Das Kapitel beginnt mit dem Satze: Ich halte es für einen der größten Beweise menschlicher Klugheit, sich der Drohungen und Beleidigungen durch Worte zu enthalten. Beides entzieht dem Feind keine Kräfte, aber Drohungen machen ihn vorsichtiger, Beleidigungen erzeugen in ihm größeren Haß gegen dich und reizen ihn an, mit größerer Anstrengung auf dein Verderben zu sinnen. Dies dürfte in der Tat die fundamentale Erkenntnis sein, auf der die klassische Diplomatie Europas in den vergangenen Jahrhunderten die Regelung ihrer Sprache aufgebaut hat – eine Grundregel, die freilich nur eine einzelne, wenn auch besonders charakteristische Seite der diplomatischen Sprache betrifft: ihre Enthaltsamkeit gegenüber Drohung und Beleidigung. Um sie in allen ihren vielseitigen Aspekten und Motivationen zu erfassen, kehren wir am besten noch einmal zu der Beschreibung zurück, die Nicolson von der diplomatischen Sprache gegeben hat:

Wenn ein Staatsmann oder Diplomat eine andere Regierung wissen läßt, daß seine Regierung bei einer internationalen Auseinandersetzung »nicht gleichgültig zusehen kann«, so gibt er damit deutlich zu verstehen, daß diese Auseinandersetzung so beschaffen ist, daß seine Regierung gewiß intervenieren wird. Wenn er in seiner Mitteilung oder Rede solche Sätze wie »Die Regierung Seiner Majestät sieht mit Sorge« und »sieht mit großer Sorge«, dann ist es allen klar, daß die britische Regierung in dieser Angelegenheit eine starke Haltung einnehmen wird. Durch solche vorsichtige Abstufungen wie diese ist ein Staatsmann instand gesetzt, an eine ausländische Regierung eine ernste Warnung ergehen zu lassen, ohne eine drohende Sprache zu gebrauchen. Wenn diese Warnungen ungehört verhallen, so kann er seine Stimme lauter erheben und dennoch höflich und versöhnlich bleiben. Wenn er sagt: »In solch einem Falle würde sich die Regierung Seiner Majestät verpflichtet sehen, ihre Lage sorgfältig zu erwägen«, so meint er damit, daß Freundschaft nahe daran ist, sich in Feindschaft zu verkehren. Wenn er sagt: »Die Regierung Seiner Majestät sieht sich verpflichtet, besondere Vorbehalte zu machen betreffend…«, so sagt er in Wirklichkeit: »Die Regierung Seiner Majestät wird es nicht zulassen . . . « . Der Ausdruck »in diesem Falle sieht sich meine Regierung verpflichtet, ihre eigenen Interessen zu wahren« oder »freie Hand zu beanspruchen«, zeigt an, daß ein Bruch der Beziehungen ins Auge gefaßt wird . . . Wenn er sagt, »er muß die Verantwortung für die daraus entstehenden Folgen ablehnen«, so bedeutet das, daß er im Begriff ist, einen Vorfall zu provozieren, der zum Krieg führt.

Die Beispiele sind gut gewählt und charakteristisch. Dennoch wird man diese Philosophie der Diplomatensprache kaum als eine erschöpfende Deutung des Problems gelten lassen können. Wenn man ihm gerecht werden will, wird man den Kreis der Beispiele erweitern müssen; man gelangt dann rasch zu der Einsicht, daß der Sinn dieses »suaviter in modo«-Stils viel komplexer ist, als Nicolson vermuten läßt. Es geht nämlich nicht nur darum, sich Möglichkeiten der verbalen Eskalation offenzuhalten, sondern vor allem auch die Möglichkeiten des Rückzuges, auf jeden Fall aber die weitere Bewegungsfreiheit. Wenn eine »Überprüfung der bisherigen Haltung« oder »ernste Folgen« angekündigt werden, so will man mit dieser Drohung zum mindesten offen lassen, wie weit man zu gehen beabsichtigt. Zugleich soll das dem Gegner einen Rückzug ohne allzu großen Gesichtsverlust erlauben. Flexibilität und Manövrierfreiheit sind das A und O der Philosophie der Diplomatensprache. Deshalb gebraucht sie gelegentlich dunkle Ausdrücke wie »Algérie algérienne«, »Europe européenne«, »l’Europe de l’Atiantique à l’Ural«. Deshalb auch verpönt sie das Wort »niemals«. Deshalb darf das Wort »unannehmbar« in einer Verhandlung erst fallen, wenn man wirklich zum Abbruch entschlossen ist und keinen Ausweg mehr sieht.

In ähnlicher Weise wirkt auch ein anderes Motiv mäßigend und glättend auf den diplomatischen Sprachstil ein: das Bestreben, dem Gegner möglichst wenig Angriffsflächen zu bieten. Will man Kritik üben, so legt man diese Kritik mit Vorliebe anderen in den Mund, z. B. der Opposition im eigenen Lande, die man nicht ganz ignorieren könne, oder der Presse, die man nicht lenken könne, oder der öffentlichen Meinung überhaupt. Über Maßnahmen einer anderen Regierung, die man für verfehlt hält, sagt man, sie »könnten zu Mißverständnissen Anlaß geben«. Jede eigene Bemerkung wird so weit wie möglich abgegrenzt und abgesichert, so daß ihre – auch nur partielle – Widerlegung erschwert ist. Man sagt z. B. nicht, daß eine bestimmte Verhaltensweise einer anderen Regierung unerhört und im internationalen Verkehr noch nie vorgekommen sei. Man sagt, sie sei »ungewöhnlich« oder es »falle schwer, Präzedenzfälle für ein solches Verhalten zu finden«.

Die diplomatische Sprache ist insofern nicht nur gemäßigte, sondern vor allem auch »geschützte« Sprache; sie hält sich nach Möglichkeit in der Deckung des Unwiderlegbaren oder des nicht selbst zu Verantwortenden. In dem Bestreben, möglichst wenig Angriffsflächen zu bieten, tendiert sie zur Vermeidung alles Überflüssigen und aller Wiederholungen — jedenfalls gilt dies für die Sprache der klassischen Diplomatie. Sie konzentriert sich auf eine der Hauptfunktionen der Sprache: auf die Information. Bekanntlich gibt es heute eine Spezialwissenschaft, die »Informations-Theorie«, die sich mit der Frage befaßt, wie man Informationen möglichst sparsam übermitteln kann. Alles Überflüssige nennt die Informationstheorie »Redundanz«. Nun: die natürliche Sprache ist voller Redundanz; für sie ist Mangel an Überfluß Armut. Im Vergleich damit spart die diplomatische Sprache zwar nicht an Pronomen, Zeitwörtern, Adverbien usw., aber sie vermeidet gedankliche Redundanz. Soweit sie sich des Telegraphen und der Handverschlüsselung bedient, ist sie sogar reiner Telegrammstil. Ihrem Rang tut dies keinen Abbruch, auch wenn man daran die melancholische Feststellung knüpfen könnte, daß Fernschreib-Standleitungen und vollautomatisierte Chiffriermaschinen nicht zur Qualitätsverbesserung der diplomatischen Berichterstattung beigetragen haben. Je einfacher und billiger die Übermittlung, desto weitschweifiger und inhaltsloser wurde der Text.

Was hier über Vermeidung der »Redundanz« gesagt worden ist, ist im übrigen keine absolute Regel: diplomatische Kommuniqués pflegen eine gewisse Redundanz und die Sowjets lieben sogar hinsichtlich der Länge ihrer Noten das Uber-Soll. In der Tat kann man »geschützt« auch in der Weise sprechen, daß man die wenigen relevanten Informationen, die man zu geben beabsichtigt, in einem Wust irrelevanter Phrasen versteckt. Das ist eine neuartige Technik, die sich besonders für eine ideologisch gelenkte Diplomatie eignet. Damit ist bereits eine ganze Anzahl von Funktionen der diplomatischen Sprache berührt: sie wirkt als Stoßdämpfer in harten, konfliktgeladenen Auseinandersetzungen; sie enthält mehr Steigerungsmöglichkeiten als jeder andere Stil, der sich eines groben Geschützes bedient; und sie sichert dem, der sie zu gebrauchen weiß, Deckung sowohl wie Flexibilität und Manövrierfreiheit; zugleich ist ihre Erfolgschance deswegen größer, weil sie auch dem Gegner den Rückzug erleichtert.

Es kommen jedoch noch andere Funktionen hinzu, die nicht minder wichtig sind: z. B. ihre Eignung für die Lancierung eines diplomatischen »Versuchsballons«, eines »Fühlers« oder wie immer man jene ernstgemeinten, aber unverbindlich formulierten Offerten oder Sondierungen nennt, mit denen eine Regierung die Bereitschaft ihres Gegenspielers abtastet, auf ein bestimmtes Arrangement einzugehen, ohne daß sie sich ein »Refus« holen oder sonst eine Blöße geben will. Um ein sehr illustratives Beispiel aus der Kuba-Krise von 1962 zu wählen: nachdem Kennedy und seine Berater darüber einig geworden waren, daß man sich leisten könne, für die Entfernung der sowjetischen Mittelstreckenraketen aus Kuba nachträglich einen beträchtlichen politischen Preis zu zahlen, daß man aber nicht Chruschtschows Forderung erfüllen könne, Raketenstellungen in der Türkei und Raketenstellungen auf Kuba zum Gegenstand eines Tauschhandels zu machen, suchte man dem Kreml ein zeitlich entsprechend gestuftes Arrangement nahezubringen, ohne sich eine Blöße zu geben. Eine Verlautbarung des Weißen Hauses vom 27. Oktober 1962 kleidete das in folgende Worte:

Die Vereinigten Staaten sind der Auffassung, daß als unerläßliche Voraussetzung für die Prüfung aller Vorschläge (Chruschtschows) die Arbeit an den kubanischen Basen eingestellt werden muß; Offensivwaffen müssen unwirksam gemacht werden. Weitere Verschiffungen von Offensivwaffen nach Kuba dürfen nicht stattfinden; alles dies muß in wirksamer Weise international kontrolliert werden. –

Was solche Vorschläge anlangt, die die Sicherheit von Nationen außerhalb dieser Hemisphäre berühren, so haben die Vereinigten Staaten und die Alliierten seit langem die Initiative bei der Suche nach angemessen überwachten Rüstungskontrollen auf beiden Seiten ergriffen. Diese Bemühungen können fortgesetzt werden, sobald die gegenwärtige, von den Sowjets geschaffene Bedrohung beendet ist.

In seinem Briefe vom gleichen Tage an Chruschtschow spann Kennedy diesen Faden weiter. Er schlug vor, die Raketen sollten unter Überwachung der Vereinten Nationen entfernt werden; die USA würden ihrerseits ihre Quarantäne-Maßnahmen aufheben und Zusicherungen gegen eine Invasion Kubas geben. Wörtlich heißt es dann:

Wenn Sie Ihrem Vertreter entsprechende Instruktionen geben, so gibt es keinen Grund, weshalb wir nicht in der Lage sein sollten, diese Arrangements zu vervollständigen und sie der Welt in etwa 2 Tagen anzukündigen. Die Wirkung einer solchen Verständigung in bezug auf eine Entspannung würde uns in die Lage versetzen, auf ein allgemeines Arrangement betr. »andere Rüstungen« hinzuarbeiten, wie es in Ihrem zweiten veröffentlichten Brief vorgeschlagen wird . . . Wenn Ihr Brief bedeutet, daß Sie bereit sind, eine die NATO und den Warschau-Pakt betreffende Entspannung zu erörtern, so sind wir durchaus bereit, mit unseren Verbündeten jeden Vorschlag zu erwägen, der dafür nützlich sein könnte.[1. Elie Abel, The Missile Crisis, 1966]

Eine weitere Funktion der diplomatischen Sprache besteht darin, daß sie gewisse harte machtpolitische Tatsachen in einer Weise auszudrücken vermag, die das Selbstbewußtsein und das Prestigebedürfnis der weniger Mächtigen schont. Nur selten wird man in einem diplomatischen Schriftstück Formulierungen finden, die einer Nation nur deswegen größeren Einfluß auf die Entscheidungen einräumt als einer anderen, weil sie größer und mächtiger ist. Seit den Zeiten des Wiener Kongresses gibt es für diese Abstufung des Einflusses Formulierungen, die den Tatbestand damit umschreiben, daß sie nicht von der größeren oder geringeren Macht, sondern von der größeren oder weniger großen Verantwortung, von den weiterreichenden oder weniger weitreichenden »Interessen« der verschiedenen Staaten sprechen. Die klassische Formel, mit der Talleyrand dem geschlagenen Frankreich den Eintritt in den Kreis der bestimmenden Großmächte erkämpft und zugleich das Entscheidungsrecht der Großen gesichert hat, stand in der Instruktion Ludwigs XVIII., die sich Talleyrand selbst entworfen hatte. Sie besagte, daß die Staaten nicht nach dem Grade ihrer Macht, sondern nach dem Grade ihres Interesses an den einzelnen Fragen, die auf dem Wiener Kongreß zu regeln waren, zur Mitwirkung zugelassen werden sollten. Dabei war zu unterstellen, daß die großen Mächte grundsätzlich an jeder Frage interessiert seien. »Les grandes puissances seules embrassent l’ensemble, ordonneraient chacune des parties par rapport au tout.« Mit dieser Formel gelang es Talleyrand, ein Kongreßdirektorium der vier Siegermächte (Rußland, Österreich, Preußen, England) zu verhüten.

Der Kampf um die Formel, der damals vor der Eröffnung des Kongresses in Wien ausgetragen wurde, ist besonders aufschlußreich für diese Funktion der diplomatischen Sprache: alle Beteiligten waren darauf bedacht, den Kreis der zur Mitentscheidung Berechtigten so weit oder so eng zu ziehen, wie es dem Interesse jedes einzelnen entsprach. England fürchtete die Verbindung Österreichs mit den Russen und Preußen und suchte den Kreis der »Quadrupelallianz« durch Einbeziehung Frankreichs und Spaniens zu erweitern, d. h. durch Hinzuziehung einiger oder aller Signatare des Pariser Friedens. Seine Formel war daher, daß sich das Lenkungsorgan des Kongresses aus denjenigen Mächten zusammensetzen müsse, »die den Hauptanteil an den Beratungen und der Führung des Krieges getragen und die Friedensverträge entworfen hätten«. Hardenberg und Humboldt wollten vor allem die Gebietsregelungen den Vier und die deutschen Fragen den unmittelbar Beteiligten vorbehalten. Sie präsentierten daher eine Formel, die den Verhandlungsstoff des Kongresses in drei große Gebiete aufteilte: Territorialfragen (vorbehalten den Vier), Fragen von regionalem Interesse (zu behandeln von den »unmittelbar interessierten Mächten«) und Fragen vom allgemeinen Interesse (den »Sechs« überlassen). Diese Formel kritisierte Castlereagh mit dem Argument, sie »maße sich zu weitgehend und auffällig das Recht an, das zu tun, was unter allgemeiner Zustimmung zu erreichen wäre, falls es in nicht zu verletzender Weise vorgebracht würde, wogegen aber die Mächte zweiten Ranges Einspruch erheben würden, wenn es zu ihrer Demütigung vor ganz Europa zu Protokoll gegeben würde« (Nicolson, Der Wiener Kongreß, S. 166). Was Castlereagh an der preußischen Formel kritisierte, war, mit anderen Worten, daß sie die beabsichtigte Abstufung der Einflußrechte nicht genügend diplomatisch verhüllte. Ob seine eigene Formel dafür besser geeignet gewesen wäre, darf man allerdings bezweifeln.

Die gleiche dialektische Auseinandersetzung hat sich auf der Versailler Friedenskonferenz von 1919 wiederholt. Ein französischer Verhandlungsplan lieferte für die gleiche Sache eine neue Begründung. Die Großmächte, so hieß es darin, vertreten stets die Weltöffentlichkeit und das allgemeine Interesse, so daß sie ihre Stimme auch in Angelegenheiten erheben müssen, die auf den ersten Blick nur einen oder mehrere Staaten betreffen (Miller, Diary III, p. 246). Zum Abschluß dieser Betrachtungen über die Art und Weise, wie die diplomatische Sprache das harte Faktum machtpolitischer Ungleichheit unter den Staaten zu umschreiben pflegt, ein Blick auf die einschlägigen Formulierungen der Charta der Vereinten Nationen: sie hat sich damit begnügt, fünf Großmächte aus dem Kreise aller übrigen hervorzuheben — nämlich die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, die mit dem Privileg des Veto-Rechts ausgestattet sind — und zugleich darauf verzichtet, eine Formel zur Begründung ihrer Sonderstellung zu geben.

Lediglich aus den in Artikel 23 für die Auswahl der nicht-ständigen Mitglieder gegebenen Kriterien läßt sich indirekt schließen, welche ideologische Rechtfertigung dieser Sonderstellung zugrundeliegt: nämlich die Abstufung der Einflußrechte nach dem Beitrag, den die Mitglieder der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit und zu den übrigen Zielen der Organisation leisten. Eine dementsprechende Formel für die Sonderrechte der fünf Großmächte findet sich nur an einer Stelle in einem Begleitdokument der Charta: nämlich in einer gemeinsamen Erklärung, die die vier einladenden Mächte in San Francisco am 8. Juni 1945 (die Fünf ohne Frankreich) über das Abstimmungsverfahren im Sicherheitsrat abgaben. Dort heißt es zur Rechtfertigung ihres Veto-Rechts: Im Hinblick auf die erstrangigen Verantwortlichkeiten (»primary responsibilities«)der ständigen Mitglieder kann in der gegenwärtigen Weltlage nicht von ihnen erwartet werden, daß sie die Verpflichtung übernehmen, in einer so schwerwiegenden Angelegenheit, wie es die Erhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit ist, gemäß einer Entscheidung zu handeln, der sie nicht zugestimmt haben.

Auf den unbefangenen Laien, der diese Formulierungskunststücke der diplomatischen Sprache registriert und feststellen muß, daß sie meist dazu dienen, im willkommene Tatsachen zu umschreiben, zu bagatellisieren oder zu beschönigen, wirkt dieses alles häufig als ein auf systematischer Heuchelei und Verlogenheit aufgebauter Stil. Indessen liegt darin nicht mehr Heuchelei und Verlogenheit, als wenn man einen Privatbrief an einen persönlichen Gegner, den man haßt oder gar verachtet, mit der Formel abschließt: »In vorzüglicher Hochachtung – Ihr sehr ergebener«. Vor allem bedeutet das nicht, daß die Lüge ein Stilmittel der diplomatischen Sprache sei. Es ist schlechte Diplomatie, die sich der Lüge bedient. Aber es ist ebenso schlechte Diplomatie, Wahrheiten auszusprechen, die besser ungesagt bleiben. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Erklärung, mit der Präsident Eisenhower im April 1960 öffentlich zugab, daß der U-2-Pilot Powers seinen Flug über die Sowjetunion mit einem Spionageauftrag der amerikanischen Regierung ausgeführt habe, für den der Präsident selbst die Verantwortung übernahm. Mehr als der Tatbestand des U-2-Fluges selbst hat diese Erklärung damals zu einer Verschlechterung der sowjetisch-amerikanischen Beziehungen und des internationalen Klimas geführt. Niemandem war mit diesem unerwarteten öffentlichen Eingeständnis der Wahrheit gedient. Hätte sich Eisenhower an die Regeln der diplomatischen Sprache gehalten, so wäre man leichter über die durch diesen Zwischenfall verursachte Krise hinweggekommen.

Talleyrand hat zu diesem Problem Bemerkungen gemacht, die sich durch das Fehlen jeglichen Zynismus‘ auszeichnen:

Um ein weitverbreitetes Vorurteil zu zerstören: Nein, die Diplomatie ist nicht die Wissenschaft der List und der Zweideutigkeit. Wenn irgendwo Treu und Glauben notwendig sind, dann ganz besonders in politischen Verhandlungen, denn Treu und Glauben sind es, die solche Verhandlungen solide und dauerhaft machen. Man hat Zurückhaltung (»reserve«) mit listiger Verschlagenheit gleichsetzen wollen, aber Treu und Glauben rechtfertigen niemals die List, wohl aber erlauben sie Zurückhaltung, und es ist der Zurückhaltung eigentümlich, daß sie das Vertrauen vermehrt.

Zum Schluß noch einige Worte über Spielarten der diplomatischen Sprache, die man ihre Dialekte nennen könnte: z. B. die Sprache der politischen Verträge und die der Kommuniqués. Beide unterscheiden sich von der Sprache der Note, der Erklärung, des Interviews oder sonstiger das diplomatische Geschäft Schritt um Schritt fortbewegender Mitteilungen dadurch, daß sie nicht einseitig formulierte, sondern zwei- oder mehrseitig vereinbarte Texte sind. Überdies ist der Vertrag ein Text, dem eine gewisse Dauer und Beständigkeit zugedacht ist. Anders das Kommuniqué zwar ebenfalls ein vereinbarter Text, reflektiert es nur die diplomatische Situation einer bestimmten Stunde. Vertrags- und Kommuniqué-Texte stellen demgemäß zwei von der normalen Noten- und Erklärungssprache verschiedene, einander aber entgegengesetzte Spielarten der diplomatischen Sprache dar.

Der klassische Vertragstext ist eindeutig, konzentriert, systematisch aufgebaut, auf die Fixierung des Unerläßlichen beschränkt. Wo man von diesen Eigenschaften abweicht, geschieht das meist aus ganz konkreten politischen Motiven und Überlegungen: mehrdeutige Ausdrücke werden verwandt, weil man den in der Sache bestehenden Dissens verhüllen will und sich scheut, ihn auszudiskutieren. Typisches Beispiel dafür sind die vielen zweideutigen Ausdrücke und Formulierungen, mit denen die ideologisch untereinander nicht übereinstimmenden Siegermächte von 1945 ihre Meinungsverschiedenheiten und Interessengegensätze verdeckten (wie z. B. der schon erwähnte Begriff »Demokratie« im Potsdamer Abkommen). Unbestimmtheit und Zweideutigkeit in der Vertragssprache sind mit Risiken verknüpft, die man sich bei der Formulierung sehr genau überlegen muß. Im allgemeinen schaden sie dem Schwächeren —: da es in den meisten Fällen kein unparteiisches Gericht gibt, hat der Stärkere die besseren Aussichten, die seinen Interessen förderliche Auslegung einer vieldeutigen Bestimmung durchzusetzen. Häufig erkennt der schwächere Vertragspartner sehr wohl die Problematik einer vieldeutigen Formulierung, akzeptiert sie aber dennoch, weil er sie im Vergleich zu einer eindeutigen, die eine klare Entscheidung zu seinen Ungunsten enthält, im Augenblick für das kleinere Übel hält.

Während die Vertragssprache unbestimmte und vieldeutige Formulierungen nur als sorgfältig kalkulierte Ausnahmen von der Regel verwendet, weist die Kommuniqué-Sprache nahezu die umgekehrte Tendenz auf: sie schwelgt in Allgemeinheiten und tausendmal wiederholten Gemeinplätzen. Sie ist anfällig für »Redundanz«. Ihr spezifischer Zweck, genau so viel und so wenig vom wahren Ablauf der Gespräche zu enthüllen, wie es das Informationsbedürfnis der heutigen Öffentlichkeit verlangt und das Geheimhaltungsbedürfnis diplomatischer Gespräche zuläßt, hat zu einem Kommuniqué-Jargon geführt, der sich auf einer begrenzten Zahl stereotyper Phrasen aufbaut, diese dem jeweiligen Bedürfnis entsprechend verschiedenartig zusammensetzt und mit einem Minimum von Mitteilungen dekoriert, die auf den individuellen Gesprächsgegenstand Bezug nehmen. Der Phrasenschatz ist wohlbekannt. Wenn man unter Freunden keine Einigung erzielt, so sagt das Kommuniqué: die Gespräche fanden in einer freundschaftlichen und herzlichen Atmosphäre statt und sollen fortgesetzt werden. Bei weniger befreundeten Gesprächspartnern, mit denen man trotz gescheiterter Einigung in Kontakt bleiben will, sagt man, daß die Gespräche »nützlich« waren und dazu beigetragen haben, die beiderseitigen Standpunkte klarzustellen. Häufig wird die gescheiterte Einigung im Hauptpunkt hinter der Phrase verborgen, daß es gelungen sei, »weitgehende Übereinstimmung« zu erzielen. Je weniger man in den konkreten Verhandlungspunkten erreicht hat, um so mehr schwelgen die Kommuniqués in der Betonung der Übereinstimmung in Allgemeinheiten: hier kommen dann Sätze über das gemeinsame Bestreben, den Weltfrieden, die Abrüstung oder die Entspannung zu fördern oder die gegenseitigen Beziehungen zu verbessern.

Natürlich könnte man über die Sprache der Kommuniqués noch vieles sagen. Ich möchte nur eine Eigentümlichkeit noch erwähnen, die damit zusammenhängt, daß Kommuniqués keine rechtsverbindlichen Texte sind, sondern Dokumente des Tages, gleichsam Momentaufnahmen der jeweiligen politischen Situation im Augenblick ihrer Abfassung. Aus diesem Grunde spielt bei ihnen ein spezifisches Stilmittel der diplomatischen Sprache eine besondere Rolle: die Wiederholung oder Nicht-Wiederholung bestimmter, schon bei früherer Gelegenheit abgegebener Erklärungen, Versprechungen oder Warnungen. Seit der Berlin-Krise von 1958 steht z. B. in allen Kommuniqués der NATO-Ministerkonferenzen eine Bezugnahme auf die Berlin-Erklärung, die der NATO-Ministerrat erstmalig am 16. Dezember 1958 formuliert hatte. Sie ist eine stereotype Kommuniqué-Formel geworden, weil ihre Nicht-Erwähnung zu gefährlichen Mißdeutungen über ein nachlassendes Interesse oder Engagement der Allianz in der Berlin-Frage führen könnte.

Man könnte hieran eine ganze Philosophie des Schweigens knüpfen: Abgesehen davon, daß in der Diplomatie Schweigen im Sinne des Sich-Enthaltens von öffentlichen Erklärungen, Interviews, Presseverlautbarungen usw. eine unentbehrliche Tugend ist — und dies um so mehr, als es heute kein durchgängiges absolutes Schweigegebot mehr geben kann, sondern in jedem konkreten Falle von dem zur Rede gestellten Diplomaten selbständig beurteilt werden muß, ob Reden oder Schweigen geboten ist, vielleicht auch ein beredtes Schweigen oder ein nichtssagendes Reden -, kann man in allen Bereichen der diplomatischen Sprache bestimmte Auffassungen und Absichten auch dadurch sehr prägnant zum Ausdruck bringen, daß man über sie schweigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn alle Welt eine Äußerung zu einem bestimmten Thema erwartet.

Eines der vielen zynischen, Talleyrand zugeschriebenen Bonmots lautet, daß Worte dazu dienten, Gedanken zu verbergen. Die Kehrseite dieser Feststellung ist, daß Gedanken auch durch Schweigen zum Ausdruck gebracht werden können – ja sogar Willenserklärungen, was eine jedem Juristen geläufige Binsenweisheit ist, die er als Student in Form der römischen Rechtsparömie gelernt hat: »Qui tacet consentire videtur«. Etwas weniger banal läßt sich dieser Zusammenhang mit einigen Sätzen zum Ausdruck bringen, die Romano Guardini für die »religiöse Sprache« geprägt hat:

Zum Wesen allen Sprechens gehört, daß es auf das Schweigen bezogen ist. Erst beide Verhaltensweisen zusammen bilden das volle Phänomen.. Ohne den Zusammenhang mit dem Schweigen wird das Wort zum Gerede, ohne den mit dem Wort wird das Schweigen Stummheit. Sie bilden zusammen ein Ganzes, und es ist eine nachdenklich machende Tatsache, das es für dieses Ganze keinen Begriff gibt. In ihm existiert der Mensch!