Heft 873, Februar 2022

Bürokratieabbau

von Hans Peter Bull

Kaum ein politisches Anliegen stößt hierzulande auf so viel ungeteilte öffentliche Zustimmung wie der Aufruf zum Kampf gegen die überbordende Bürokratie. Deutschland, so lautet die Klage seit Jahrzehnten, ersticke an zu viel Staat; der durch Behörden und Beamte verursachte Paragraphenwust lähme die Initiative und Kreativität der Menschen und behindere so die wirtschaftliche Entwicklung. »Wir Deutschen«, seufzte Helmut Schmidt schon 1997 in einem Zeitungsartikel, »sind so paragraphengläubig und so regelungswütig geworden, dass man an unserem Verstand zweifeln muss«.1

Geklagt wird aber nicht nur über die Zustände als solche beziehungsweise das Machtstreben, die Bequemlichkeit oder den Übereifer der Bürokraten, dem sie für gewöhnlich zugeschrieben werden; geklagt wird regelmäßig auch über die Vergeblichkeit der Maßnahmen, die bislang unternommen wurden, die Flut an überflüssigen Gesetzen und Vorschriften einzudämmen: »Trotz zahlreicher Bemühungen, Initiativen, vieler Kommissionen und Sachverständigengremien«, hielt etwa die CDU /CSU-Bundestagsfraktion 2003 in einem Antrag fest, sei »der Durchbruch beim Bürokratieabbau bisher ausgeblieben«.2 Es mangele nach wie vor an auf »Dauer angelegten und damit durchgreifenden Maßnahmen und Instrumenten zum Rückbau von Bürokratie«.

2006 beschloss die neue, mittlerweile von der Union geführte Regierung, das endlich zu ändern, indem sie einen unabhängigen Beraterkreis einsetzte, den Nationalen Normenkontrollrat (NKR). Der prüft seither mit Unterstützung des Statistischen Bundesamts die »Bürokratiekosten« und den »Erfüllungsaufwand« neuer Gesetze nach ausgefeilten Maßstäben und trägt die Ergebnisse in die politische und mediale Öffentlichkeit. Die Berechnungen des NKR sind ohne Zweifel nützlich, weil sie den Gesetzgeber vor allzu komplizierten Vorschriften warnen. Seine Anregungen für Bürokratieentlastungsgesetze haben tatsächlich Einsparungen für die Wirtschaft und in geringerem Umfang auch für die Bürger und die Verwaltung gebracht. Festzuhalten bleibt aber auch: Die Gesetzesflut insgesamt hat sich seit Gründung des Normenkontrollrats nicht etwa abgeschwächt, es lässt sich noch nicht einmal feststellen, dass ein nennenswerter Anteil der Regelungen mittlerweile weniger kompliziert ausfiele als zuvor.3

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