Heft 848, Januar 2020

Der Mythos der Entscheidung

von Bernhard Schlink

1.

In der Verzweiflung am Denken, in der Verachtung des Denkens wird auf die Entscheidung gesetzt. In dem Augenblick, in dem Gott in das Leben einbricht, endet für Kierkegaard das Denken in den vorgezeichneten Bahnen und gilt es die Entscheidung, den Sprung in den Glauben. In dem Augenblick, in dem der Mensch für seine Lieben, seine Pflichten und sein Denken Argwohn und Verachtung empfindet, hält Nietzsche ihn zur Entscheidung für die Freiheit fähig. In dem Augenblick, in dem die Philosophie sich ihrer tradierten Prätentionen entledigt, sieht Heidegger sie ihren Sinn schärfen und sich der Situation des Handelns und der Entscheidung stellen.

Auch Juristen sind im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert an den Methoden und Resultaten ihres Denkens verzweifelt und haben es verachtet. Das dem Positivismus zugeschriebene Versprechen, das Gesetz gebe dem Richter vor, was er für seine Urteile brauche, einen Mechanismus des Auslegens, Subsumierens und Anwendens, hatte sich nicht erfüllt und konnte sich nicht erfüllen. Was als Auslegung geübt wurde und zum einen auf die Grammatik, den Wortlaut des Gesetzes, dann auf den Willen des historischen Gesetzgebers, dann auf das Telos, den Willen des Gesetzes, und schließlich auf den systematischen Zusammenhang der Gesetzesbestimmungen abstellte, war nicht von mechanischer Genauigkeit und Verlässlichkeit und holte nicht den Gehalt aus dem Gesetz, der in ihm lag. Es fügte dem Gesetz Gehalt zu. Es bestimmte, welcher Sprachgebrauch und welche Wortbedeutung zählen sollten, fingierte die zufälligen Äußerungen weniger Abgeordneter zum Willen des Gesetzgebers, legte dem Gesetz einen Willen zu, den ein Gesetz nicht haben kann, und konstruierte die systematischen Zusammenhänge, in denen es die Gesetzesbestimmungen sah. Und nicht nur versetzten die tradierten Methoden der Auslegung den Richter nicht in den Stand, als bloßer Mund des Gesetzes zu urteilen. Das erwachende soziologische und psychologische Interesse an der Wirklichkeit des Rechts bemerkte, dass Richter ihre Urteile nicht finden, indem sie einfach von der grammatischen über die historische und teleologische zur systematischen Auslegung voranschreiten, sondern dass sie auf die Interessen blicken, die im Fall im Spiel sind, sich an Billigkeit und Gerechtigkeit, Empathie und Sympathie orientieren und darauf achten, was Nutzen bringt, Frieden stiftet, der höheren Instanz gefällt, der Karriere dient und manches mehr. In der Freirechtsbewegung des frühen 20. Jahrhunderts dankte das juristische Denken zugunsten der aus dem Rechts-, Moral- und Kulturgefühl erwachsenen Entscheidung ab.

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