Heft 928, September 2026

Die falsche Erfolgsgeschichte der wehrhaften Demokratie

Lehren für die Zeitenwende aus Weimar und Bonn von Dominik Rigoll

Die Geschichte der wehrhaften Demokratie wird gerne als Erfolgsgeschichte erzählt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes, so heißt es, hätten die Bundesrepublik mit einer Verfassung ausgestattet, die es ihr ermöglichte, sich effektiv gegen ihre Feinde zur Wehr zu setzen. Dies sei eine »Lehre aus der Weimarer Republik« gewesen, die sich nicht so richtig habe verteidigen können.

Das Problem an der Erfolgsgeschichte ist: Sie stimmt so nicht, und zwar aus drei Gründen.

Erstens hat der Rechtshistoriker Christoph Gusy gezeigt, dass die Weimarer Demokratie durchaus keine »wehrlose Republik« war. Sie hatte viele Möglichkeiten, sich gegen ihre Feinde zur Wehr zu setzen. Aber in Regierungen, Behörden und Justiz fehlte oft der Wille, diese Mittel nicht nur gegen die kommunistische Linke, sondern auch gegen die nationalistische Rechte einzusetzen. Zweitens war die Bonner Republik nicht nur deshalb so stabil, weil es sich um eine wehrhafte Demokratie handelte. Sie war es auch und vor allem, weil die hunderttausendfache Internierung von rechten Gefährdern als security suspects, das Verbot nationalistischer Organisationen und die Zerschlagung rechter Netzwerke durch die Besatzungsmächte die Voraussetzung dafür schufen. Drittens scheint die wehrhafte Demokratie heute an ihre Grenzen zu stoßen. Der Historiker Andreas Wirsching hat unlängst in der FAZ sogar ernsthaft bezweifelt, ob sich die Bundesrepublik überhaupt noch »wehrhaft« nennen könne, wenn eine vom Bundesverfassungsschutz als »gesichert rechtsextrem« eingestufte Partei »weitgehend tun und lassen kann, was sie will«, wie er scheibt.

Vor diesem dreifachen Hintergrund erzählt dieser Beitrag nicht die glatte Erfolgsgeschichte der wehrhaften Demokratie, von der man im Sozial- oder Gemeinschaftskundeunterricht hört. Statt normativ nach »Erfolgen« und »Misserfolgen« zu fragen, will ich möglichst nah am Forschungsstand skizzieren, welche Demokratieschutzmaßnahmen es gab und wie sie sich auswirkten. Historisch spannt der Beitrag den Bogen von der Weimarer Republik und der alliierten Besatzung über die alte Bundesrepublik und das sich vereinigende Deutschland bis hin zu der Zeitenwende, in der wir uns befinden. Welche Lehren können heute aus Weimar und Bonn gezogen werden?

Republikschutz in der Weimarer Republik

Gusy zufolge hatte der Schutz der Republik in der ersten deutschen Demokratie, die 1918 mit der Novemberrevolution entstand, eine »ordentliche« und eine »außerordentliche« Seite.

Die ordentliche, offizielle Seite ist ziemlich gut bekannt. So wurde 1922 nach dem Mord an Walther Rathenau ein Republikschutzgesetz verabschiedet. Dieses stellte unter anderem die Verächtlichmachung der Republik, das Aufhetzen zu Gewalt, das Anlegen von Waffenlagern und die Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen unter Strafe; es ermöglichte das Verbot republikfeindlicher Vereinigungen und Druckschriften, die Einrichtung eines Strafgerichtshofs zum Schutz der Republik sowie Einreiseverbote gegen Adelige mit Staatsstreichabsichten.

Eine Republikschutzmaßnahme, die in diesem Zusammenhang oft vergessen wird, war der sogenannte Diktaturfall: Bei einer »erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit«, also im Notstand, konnte der Reichspräsident mit diktatorischen Vollmachten ausgestattet werden, um am Parlament vorbei entscheiden zu können.

Für die offiziöse Seite des Republikschutzes standen zunächst die sogenannten Freikorps. Dies waren paramilitärische Verbände aus ehemaligen Soldaten der kaiserlichen Armee, in denen republikfeindliche Nationalisten und Monarchisten oft den Ton angaben. Freikorps, die sich mitunter mit Totenköpfen und Hakenkreuzen schmückten wie später die SS, wurden bis 1923 zum Schutz der Grenze vor polnischen Gebietsansprüchen und dem der parlamentarischen Demokratie eingesetzt – vor der revolutionären Linken. Auf das Konto dieser rechten Milizen gehen Hunderte Morde, die fast nie geahndet wurden, darunter der an Rosa Luxemburg. Als die nationalistische Rechte gegen die Republik putschte und ihre Repräsentanten ermordete, waren Freikorpsangehörige oft mit dabei.

Diese Milizen sind nur ein Beispiel von vielen dafür, dass der Republikschutz in der ersten deutschen Demokratie oft in den Händen von Republikfeinden lag. Auch in der Justiz, der politischen Polizei, der Reichswehr und anderen staatlichen Organen waren Nationalisten und Monarchisten in der Regel in der Mehrheit, weil es 1918 keinen umfassenden Personalaustausch gegeben hatte. Deshalb konnte der Republikschutz so leicht untergraben und zum Republiksturz umfunktioniert werden. Zuerst 1932, als die nationalkonservative Papen-Regierung in einem Staatsstreich in Preußen die SPD-geführte Landesregierung absetzte – unter dem Vorwand, »Ruhe und Ordnung« sicherzustellen; 1933 dann mit der sogenannten »Reichstagsbrandverordnung«, die Hitler mit diktatorischen Vollmachten ausstattete – offiziell zur »Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte«.

Alliierter Demokratieschutz in Westdeutschland

Beim Neuaufbau des Demokratieschutzes nach 1945 wirkten dann einige Deutsche und Emigranten mit, die schon vor 1933 für eine streitbarere Demokratie eingetreten waren: Von Wilhelm Hoegner, der 1930 als junger SPD-Abgeordneter im Reichstag vor den Legalitätslügen der Nazis gewarnt hatte, über Robert Kempner, der im preußischen Innenministerium auf ein Verbot der NSDAP drängte, bis zu Karl Loewenstein, der im amerikanischen Exil den Begriff der »militant democracy« prägte.

Allerdings wissen wir heute, dass die Alliierten stillschweigend auch auf die Expertise von ehemaligen Angehörigen des nazistischen Militär- und Sicherheitsapparates zurückgriffen. Der Demokratieschutz der Siegermächte in Westdeutschland hatte also ebenfalls zwei Seiten, wenn man so will.

Grundlage des offiziellen, gut sichtbaren alliierten Demokratieschutzes war, dass Deutschland bis 1949 militärisch besetzt blieb und die Alliierten es sich im Besatzungsstatut bis 1955 vorbehielten, zum Schutz der »demokratischen Ordnung« zu intervenieren. Der Historiker Lutz Niethammer hat treffend von einer »alliierten Liberalisierungsdiktatur« gesprochen: Die Westmächte errichteten eine Diktatur auf Zeit, damit die Westdeutschen eine parlamentarische Demokratie aufbauen konnten.

Der alliierte Demokratieschutz umfasste nicht nur die personelle Entnazifizierung, sondern auch die Internierung von 400 000 Personen, von denen man wegen ihrer Stellung im Naziregime befürchtete, dass sie sich gegen die neue Ordnung auflehnen würden. Dies war einer der Gründe, weshalb die von den Nazis angekündigten »Werwolf«-Aktionen so begrenzt blieben. Auf die Ermordung des ersten von den Alliierten eingesetzten Bürgermeisters, Franz Oppenhoff, folgten so nur wenige weitere Attentate; Sprengstoffanschläge wie die 1946 auf die Stuttgarter Spruchkammer bildeten die Ausnahme.

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