Erfurt zum Beispiel
Zur Frage der Straßennamen von Matthias DellIm Dezember 1991 stimmte der Erfurter Stadtrat über die Umbenennung einer Reihe von Straßen ab, die nach historischen Persönlichkeiten benannt waren. Begründet wurde der Vorgang mit einem lapidaren Satz: »Eine Überprüfung der Biographien der betreffenden Personen ergab, daß aus heutiger Sicht ihre Leistungen eine Straßennamensvergabe kaum rechtfertigen.«
Die Formulierung ist plausibel, insofern die Benennung einer Straße nach einer Person eine Ehrung darstellt. Die wechselvolle deutsche Geschichte macht nachvollziehbar, dass die Gründe für solch eine Ehrung sich ändern können. Sie sind abhängig vom jeweiligen politischen System, das sich über symbolische Formen des Gedenkens in eine bestimmte geschichtliche Linie stellt. Die Weimarer Republik hatte ein anderes Selbstverständnis als das Kaiserreich, das der DDR unterschied sich von dem der NS-Diktatur.