Rechtskolumne
Das Humboldt Forum als Testfall der Bundeskulturpolitik von Sophie SchönbergerDas Humboldt Forum als Testfall der Bundeskulturpolitik
Eigentlich hätte eines der größten kulturpolitischen Ereignisse seit Bestehen der Berliner Republik längst hinter uns liegen sollen: die Eröffnung des Humboldt Forums auf dem Berliner Schlossplatz. Es wäre zu billig, angesichts der aus baulichen Gründen erfolgten Verschiebung um ein Jahr hämisch auf die Verzögerung bei der Eröffnung anderer Berliner Großprojekte zu verweisen. Was das Vorhaben tatsächlich seit einigen Jahren immer stärker zum kulturpolitischen Sorgenkind der Republik macht, ist nicht der zeitliche Verzug bei der Fertigstellung, sondern sind die zahlreichen unbeantworteten konzeptionellen Fragen, die sowohl die inhaltliche als auch die institutionelle Seite des Projekts betreffen.
Jenseits der konkreten Kritik, die von der organisatorischen Aufstellung der Gründungsintendanz bis zum Umgang mit dem kolonialen Erbe in der geplanten Ausstellung der ethnologischen Sammlungen reicht, stellt sich dabei das »Humboldt Forum im Berliner Schloss«, wie es offiziell heißt, als Paradebeispiel für viele andere Probleme der gegenwärtigen deutschen Bundeskulturpolitik dar, die zum Teil auch auf deren unklaren rechtlichen Prämissen beruhen. Zwei Argumentationstopoi, die maßgeblich verfassungsrechtlich fundiert sind, spielen dabei eine entscheidende Rolle: zum einen die sogenannte Kulturhoheit der Länder, zum anderen das Gebot der Staatsfreiheit des kulturellen Lebens. Das Spannungsverhältnis dieser beiden Ideale zu einem Projekt, das ein staatliches Museum des Bundes als zentralen kulturellen Ort in der geografischen und historischen Mitte der Hauptstadt konstruieren und verankern will, könnte nicht offensichtlicher sein.
Das Humboldt Forum als neues Prestigeprojekt der Berliner Museumslandschaft ist in seiner Genese ein reines Nebenprodukt einer privaten Initiative, der es um etwas ganz anderes ging: den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses, das am historischen Ort an die Stelle des zwischenzeitlich als Sinnbild der DDR dort errichteten Palasts der Republik treten sollte. Schon Anfang der 1990er Jahre, als die architektonische Neugestaltung der Berliner Mitte in der Diskussion stand, bildeten sich private Initiativen, die sich für den Wiederaufbau des Schlosses einsetzten und zu diesem Zweck sowohl beträchtliche Spenden sammelten als auch erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit generierten.
Im Jahr 2000 setzten daraufhin die Bundesregierung und der Berliner Senat gemeinsam eine »internationale Expertenkommission« ein, die »Empfehlungen für die Nutzung, die architektonische Gestaltung und die finanziellen Erfordernisse im Bereich des Schlossplatzes sowie für die städtebauliche Struktur des angrenzenden räumlichen Umfelds entwickeln« sollte.1 Im Ergebnis einigte sie sich nicht nur mit überwältigender Mehrheit auf den Vorschlag, das Schloss wiederaufzubauen. Um dem wiederaufgebauten Gebäude einen gesellschaftlichen Nutzen zu geben, entwickelte das Gremium auch die Grobplanung für das Humboldt Forum, das ursprünglich von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin der Staatlichen Museen zu Berlin, der Humboldt-Universität sowie der Berliner Zentral- und Landesbibliothek bespielt werden sollte. Statt »form follows function« wurde das ganze Projekt von hinten aufgezäumt: zuerst die Idee eines neuen Stadtschlosses, danach die Suche nach einer öffentlichen Funktion für den Superbau.
Sowohl diese Genese als auch die von Anfang an bestehende Mischung aus Akteuren und Verantwortlichkeiten des Bundes einerseits und des Landes Berlin andererseits ist symptomatisch für die Problematik einer Bundeskulturpolitik, die beständig mit dem Topos der sogenannten Kulturhoheit der Länder konfrontiert ist. Hinter diesem etwas hochtrabenden Begriff verbirgt sich die schlichte Tatsache, dass unter der Kompetenzordnung des Grundgesetzes dem Bund praktisch keine geschriebenen Kompetenzen im Bereich der Kultur zustehen und diese Zuständigkeiten daher im Umkehrschluss bei den Ländern liegen.2
Die tatsächlichen Aktivitäten des Bundes im Bereich der Kultur mögen angesichts eines Amts, das einem Bundeskulturministerium jedenfalls sehr nahe kommt und mit einem Haushalt von 1,9 Milliarden Euro in seinem finanziellen Gewicht dem Bundesumweltministerium entspricht, eine deutlich andere Sprache sprechen.3 Von der normativen Warte des Verfassungsrechts aus aber sind Kompetenzen des Bundes in diesem Bereich die absolute Ausnahme. Sie lassen sich aus dem Grundgesetz lediglich für die auswärtige Kulturpolitik herleiten, aufgrund historischer Besonderheiten auch für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als eine der größten Kultureinrichtungen weltweit sowie schließlich seit einer entsprechenden Grundgesetzänderung vor gut zehn Jahren auch für die »Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt«.4
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