Wohlfeile Kirchenpolitik
von Friedrich Wilhelm Graf»Kirchenpolitik« ist ein Neologismus aus dem frühen 19. Jahrhundert. Der Begriff hatte traditionell drei eng miteinander verbundene, aber zugleich prägnant unterscheidbare Bedeutungen. Er bezeichnete erstens die Politik des Staates gegenüber den diversen Religionsgesellschaften beziehungsweise Kirchen und sonstigen Glaubensgemeinschaften. Analog konnte auch von der Kirchen- oder Religionspolitik einzelner politischer Akteure, etwa der Parteien, gesprochen werden. Der Begriff wurde zweitens für politikbezogene oder politisch relevante Auseinandersetzungen zwischen konkurrierenden Akteuren innerhalb einer Kirche oder sonstigen Religionsgemeinschaft verwendet, vor allem mit Blick auf den permanenten Streit um die Deutungshoheit über das jeweilige religiöse Symbolkapital. Drittens fand der Begriff auf die Beziehungen zwischen den unterschiedlichen christlichen Konfessionskirchen und sonstigen religiösen Gemeinschaften Anwendung; so wurde etwa von der Kirchenpolitik der römisch-katholischen Kirche gegenüber anderen christlichen Konfessionskirchen gesprochen. Begriffshistorische Untersuchungen zum semantischen Feld von »Religionspolitik«, »Glaubenspolitik« und »Kirchenpolitik« sind rar.1
Auch gibt es nur wenige Untersuchungen zur Frage, auf welchen Wegen und mit welchem Erfolg die beiden großen Volkskirchen in der Bundesrepublik Einfluss auf die Prozesse der Gesetzgebung oder auf das Handeln der Exekutive zu gewinnen versuchten. Aber deutlich ist: Als gegenüber dem Staat selbständige Institutionen oder als zivilgesellschaftliche Organisationen eigener Art suchten die christlichen Kirchen in Europa seit dem 19. Jahrhundert immer auch Politik zu machen und politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Sie intervenierten etwa in öffentliche Debatten über umstrittene Fragen der Regelung des Bildungswesens oder der Familienpolitik und schrieben sich in den letzten Jahrzehnten insbesondere mit Blick auf medizinethische oder bioethische Konflikte ein »Wächteramt« zu; man denke nur an Konfliktfälle wie die bleibend umstrittene Definition des Beginns des menschlichen Lebens, das nicht minder kontroverse Recht auf Abtreibung oder die Frage, ob das Recht auf einen selbstbestimmten Tod auch einen Anspruch auf ärztliche Assistenz beim gewollten Suizid einschließt.
Gerade im Streit um solche biopolitischen Fragen ließen sich allerdings oft elementare Dissense zwischen den christlichen Kirchen beobachten. Katholische Moraltheologen argumentierten immer wieder mit Reflexionsfiguren ihrer konfessionsspezifischen Naturrechtsüberlieferungen, die protestantischen Ethikern fremd waren (oder von ihnen dezidiert abgelehnt wurden), und protestantische Theologen suchten nicht selten einem Eigenrecht des freien Individuums gegenüber allzu strikter rechtlicher Regelung durch den Gesetzgeber Geltung zu verschaffen. Doch trotz der erheblichen Differenzen ihrer jeweiligen ethischen Überlieferungen und Argumentationsweisen waren die beiden großen christlichen Kirchen in der Bundesrepublik seit den 1980er Jahren darum bemüht, in gesellschaftliche Debatten und politische Prozesse auch in ökumenischer Gemeinsamkeit zu intervenieren. Neben päpstliche »Enzykliken« und »Arbeitshilfen« der Deutschen Bischofskonferenz, des Zusammenschlusses der römisch-katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland, einerseits und »Denkschriften« der EKD andererseits traten seit 1985 »Gemeinsame Worte« der beiden Kirchen zu aktuellen gesellschaftspolitischen Streitthemen. Diesen gemeinsamen öffentlichen Äußerungen liegt die Vorstellung zugrunde, dass die Kirchen die Chance auf Wahrnehmung ihrer moralischen Vorstellungen oder ethischen Argumente im politischen Prozess und in der Gesellschaft überhaupt erhöhen, wenn sie kooperativ agieren und mit einer Stimme sprechen.
Das jüngste Gemeinsame Wort stammt aus dem April 2019. Unter dem Titel Vertrauen in die Demokratie stärken wird hier eine exemplarische Analyse der aktuellen »Herausforderungen der Demokratie« entfaltet und um der Stärkung der Demokratie willen für politisches »Engagement aus christlicher Überzeugung« plädiert.2
Die Zielsetzung ist klar: Auch wenn die AfD nirgends erwähnt wird, richtet sich das Gemeinsame Wort gegen die »Populisten«, die vorgäben, »einfache und eindeutige Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart zu haben«. Populisten beschwörten die »gefährliche Fiktion« eines homogenen »Volkswillens« und instrumentalisierten das legitime »Bedürfnis nach kultureller Selbstvergewisserung und Bewahrung der Heimat« durch eine »populistische, identitäre und kulturrassistische Propaganda«, die nur »gefährlichen Tendenzen kultureller Abschließung« Vorschub leiste. Diese Absage an die neue Rechte verbindet sich mit einem Angebot zum demokratischen Dialog. Zwar habe »der Populismus auf keines der Probleme unserer Zeit eine tragfähige Antwort«. Angesichts der Erfolge der Populisten gelte jedoch auch: »Wer die Demokratie ernst nimmt, kann darauf nicht bloß mit Empörung oder gar Wählerbeschimpfung reagieren, sondern muss sich selbstkritisch die Frage stellen, ob die etablierten politischen und gesellschaftlichen Kräfte – auch wir Kirchen – vielleicht zu wenig getan haben, um die mit den verschiedenen Herausforderungen verbundenen Fragen und Interessen der Menschen aufzugreifen.« Die Demokratie biete »die besten Voraussetzungen« dafür, »sachlich angemessene Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart zu geben«. Wer darüber entscheidet, was mit Blick auf kapitalistische Globalisierung, Migration und digitale Revolution »sachlich angemessen« ist, sagt das Gemeinsame Wort nicht. Auch muss man fragen, ob etwa auf Kirchen- oder Katholikentagen immer nur sachlich argumentiert wird. Man kann auch in kirchlichen Arenen viel populistische Reduktion von Komplexität erleben. Ein Leiden am »gesellschaftlichen Pluralismus« und »eine gefährliche Illusion von Eindeutigkeit« lassen sich gerade in kirchlichen Milieus nicht selten beobachten.
Gemeinsame Worte werden von dazu eigens einberufenen »Ökumenischen Arbeitsgruppen« konzipiert. Im vorliegenden Fall gehörten der Arbeitsgruppe nicht nur Vertreter der Kirchen, sondern auch bedeutende Gelehrte und einflussreiche öffentliche Intellektuelle an: Unter dem Vorsitz des Münchner theologischen Ethikers Reiner Anselm und des Essener Bischofs Franz-Josef Overbeck (der zugleich Mitglied der mit bioethischen Fragen befassten »Glaubenskommission« sowie der »Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen« der Bischofskonferenz ist) arbeiteten etwa die Staatsrechtslehrer Hans-Michael Heinig und Christoph Möllers mit, die Politikwissenschaftlerinnen Eva Senghaas-Knobloch, Ursula Münch und Tine Stein sowie der Eichstätter Politikwissenschaftler Klaus Stüwe, die Systematische Theologin Rebekka A. Klein, der Münsteraner theologische Ethiker Hans-Richard Reuter und der Militärhistoriker Matthias Rogg, ein Mitglied der EKD-Synode. Auch Wolfgang Thierse, langjähriges Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, der 2019 einen Offenen Brief an Reinhard Kardinal Marx, den Vorsitzenden der katholischen Bischofskonferenz, mitunterzeichnet und für eine »echte Gewaltenteilung« in seiner Kirche sowie den Abbau der Überhöhungen des Weiheamtes mit dessen gleichzeitiger Öffnung für Frauen geworben hatte, nahm als Mitglied an den Beratungen der »Ökumenischen Arbeitsgruppe« teil. Trotz der unbestreitbaren Kompetenz der Genannten gerade mit Blick auf politische Ordnungsdebatten und speziell die Demokratiethematik3 provoziert ihr Gemeinsames Wort die Frage, wie hier Politik verstanden wird. Meine These: irritierend unpolitisch.
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