Zwischen Freiheit und Verantwortung Wider eine utopische Verfassungsinterpretation
Das Grundgesetz gewährt mit den Grundrechten die Freiheit des Einzelnen und schützt sie in erster Linie auch vor dem Staat. Dieser hat die individuelle Freiheit zu achten, zu der die Selbstbestimmung als Kernelement der Menschenwürde gehört. Andererseits verpflichtet das Grundgesetz den Staat zum Schutz von Leben und Gesundheit seiner Bürger. Vor allem die Exekutivgewalt steht dabei in einer doppelten Verantwortung. Während der Pandemie hat sie allerdings nicht selten an die Eigenverantwortung der Menschen
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