Geschichtskolumne
Post vom Volk von Claudia GatzkaWer als einfache Staatsbürgerin der eigenen Stimme politisches Gehör verschaffen möchte, hat in der liberalen Demokratie die Qual der Wahl. Sie kann eine Petition an Behörden oder Institutionen richten, eine Demonstration organisieren, eine Initiative ins Leben rufen oder gleich eine Partei, eine Zeitung, eine Online-Plattform oder einen YouTube-Kanal gründen. Die Mittel, die bereitstehen, wenn die Fiktion der Repräsentation durch gewählte Abgeordnete und durch politische Parteien nicht mehr verfängt, erfordern keine Mehrheiten. Doch sie verlangen eine kritische Masse an Mitstreiterinnen, um die Chance auf Resonanz zu erhöhen.
Gegenwärtig rücken einfache Staatsbürger aber auch jenseits formaler Partizipationskanäle ins Rampenlicht. Ihre Worte werden neuerdings sogar vor Parlamenten und Öffentlichkeit zitiert, wenn auch anonym. Alles, was sie dafür tun müssen, ist eine Hass-Mail zu schreiben. Im Bayerischen Landtag etwa hat Ministerpräsident Markus Söder während der Corona-Krise einige Zuschriften verlesen, die er und sein Team für besonders eindrückliche Beispiele für »Hass und Hetze« hielten. Der Empörungs- und mithin Nachrichtenwert solcher Kommentare und Zuschriften wird aktuell noch gesteigert, wenn sie als Ausweis »rechtsradikaler« und antisemitischer Gesinnung gelten können.1
Die sogenannte Hassrede erscheint als eine neue Praxis, die in politischen Randlagen wachsende Affekte auf die Foren demokratischer Debatte verpflanzt und dort Störungen und Irritationen verursacht. Sie ist ein emergentes Phänomen digitaler Kommunikationsräume und ist es zugleich nicht, und dies gilt für viele kommunikative Erscheinungen, die aktuell debattiert werden: Als beobachtetes und begrifflich gefasstes Problem ist »Hassrede« zweifellos eine Hervorbringung des Internet-Zeitalters, konkret eine Form des hier sich vollziehenden Durchbrechens von Linien, an denen einst Gatekeeper den Zugang zum öffentlichen Raum kontrollierten. Besonders deutlich bekommen das Frauen zu spüren, die in politischen Ämtern oder öffentlichen Rollen auftreten. Einige machen mittlerweile Fälle von Hasskommunikation in den sozialen Medien sichtbar. Das dient nicht nur dazu, deren strafrechtliche Relevanz zu demonstrieren, sondern auch zivile Spielregeln in digitalen Räumen durchzusetzen.