Heft 920, Januar 2026

Zum Elend der Juristen und des Rechts in Russland

von Alexander Blankenagel

»Wir haben das Beste gewollt«, hat der für treffende Sprüche (tschernomyrdinka) berühmte ehemalige russische Ministerpräsident Wiktor Tschernomyrdin einmal bei einer Pressekonferenz 1993 geäußert: »aber raus kam das Gleiche wie immer.« Der Spruch könnte für die russischen Juristen geprägt worden sein. Sie leben und arbeiten in einem Staat, der für das Recht und damit auch für sie wenig Achtung und wenig Verwendung hat. Haben sie Anteil daran, dass dieser Staat und diese Gesellschaft das Recht so gering schätzen? Hätten sie eine Chance gehabt, die neuerliche Entrechtlichung Ende der neunziger Jahre zu verhindern? Oder hat die UdSSR noch von dem Abfallhaufen der Geschichte aus, auf dem sie (nur vordergründig überraschend) gelandet war, dafür gesorgt, dass alles mehr oder weniger so blieb, wie es vorher gewesen war?

Nach dem Zusammenbruch der UdSSR kam es in den neunziger Jahren zur Schaffung einer neuen Rechtsordnung für die neuentstandene Russische Föderation. Die große Stunde der Rechtswissenschaftler schien gekommen. Schon vorher, in der nachstalinistischen UdSSR, waren sie über ihre wissenschaftlichen Institute durch Aufträge für Musterentwürfe und Beratung in die Gesetzgebung integriert gewesen. Jetzt war ihre theoretische und rechtsvergleichende Expertise gefragt. Zwar war die Politik sich darüber im Klaren, dass die eigenen Rechtswissenschaftler genauso wie alle anderen nur begrenzte Kenntnisse von der neuen Welt hatten, in die man sich aufmachen wollte; man wollte aber auch nicht alles den ausländischen Beratern überlassen, aus nationalem Stolz und aus berechtigtem Misstrauen gegenüber den in Russland einfallenden Beraterheeren, die zwar in ihren eigenen Rechtssystemen sehr fachkundig waren, aber von der sowjetischen Welt und ihrem eigenartigen Recht größtenteils keine Ahnung hatten.

Diese Ambivalenz von nationalem Stolz und heimlicher Neugierde erfuhr ich immer wieder in Beratungen und Diskussionen mit meinen russischen Kollegen. Als im Sommer 1991 das russische Verfassungsgericht gegründet und 13 der 15 gesetzlich vorgesehenen Richter gewählt worden waren, war ich zufälligerweise in Moskau und wurde als Informationsquelle für alle möglichen Fragen gesucht. Einen damals von dem Präsidenten des Gerichts, Waleri Sorkin, ausdrücklich gewünschten und mit ihm vereinbarten Einführungskurs in wesentliche Elemente der Judikatur des deutschen Verfassungsgerichts habe ich dann aber nach kurzer Zeit abgebrochen: Keiner der Richter konnte es mit seiner Selbstachtung vereinbaren, daran quasi wie ein Student teilzunehmen. Deswegen hatten alle ihre Mitarbeiter geschickt, die ziemlich desinteressiert ihre Stunden absaßen: Die UdSSR ließ schön grüßen.

Alle Richter, mit denen ich bei anderer Gelegenheit ins persönliche Gespräch kam, konnten es freilich mit ihrer Selbstachtung durchaus vereinbaren, mir bei der Gelegenheit eben jene Fragen zu stellen, die Thema des Einführungskurses gewesen wären. Die Richter und auch die sonstigen Juristen, mit denen ich Kontakt hatte, wussten sehr wohl, dass, was im Westen funktionierte, in Russland wahrscheinlich nicht funktionieren würde. Ansonsten wussten sie wenig und manchmal auch nichts, aber im Übrigen alles besser. Kinder des sowjetischen Rechts, gingen sie wie selbstverständlich davon aus, dass das Recht, wie immer in der russischen Welt, unwichtig sein und deswegen solide juristische Kenntnisse und solides juristisches Arbeiten ebenso unnötig sein würden.

Nur ein Beispiel: Sergej Pašin, Autor des ersten Verfassungsgerichtsgesetzes im Jahr 1991, erzählte mir, er habe das Gesetz in einer Nacht geschrieben; er erzählte dies ohne Scham und ohne Stolz – chaltura, also desinteressiert-oberflächliche Arbeit, auch im neuen Staat. Bei der Erwartung, da werde sich nichts groß ändern, handelte es sich um eine self-fulfilling prophecy. Es blieb erwartungsgemäß dabei, dass im Zweifel die Macht und nicht das Recht bestimmend waren.

Die Schaffung der russischen Verfassung sollte das bestätigen: Der Präsident löste auf eindeutig verfassungswidrige Weise das Parlament auf; das damals, im Herbst 1993, noch mutige Verfassungsgericht enthob ihn daraufhin in einer etwas fragwürdigen Nachtsitzung des Amtes. Die Armee schlug sich auf die Seite des Präsidenten und schoss das Parlament zusammen. Und, es muss gesagt werden: Die Spitzen der westlichen Politik applaudierten ganz gegen ihre rechtlichen Grundsätze, wie übrigens auch 2014 beim Machtwechsel in der Ukraine. Die große Stunde war so groß also nicht. Gleichwohl wuchs quasi als Wechsel auf die Zukunft der Status der Juristen: Denn es schien klar, dass die Bedeutung des Rechts in der neuen Welt erheblich zunehmen musste und zunehmen würde, in Abkehr vom sowjetischen Rechtsnihilismus.

Zunächst kam es allerdings zu einem neuen und ganz anderen Rechtsnihilismus. Der Staat war viel zu schwach, um gegenüber der Gesellschaft und der neuentstehenden Privatwirtschaft die Einhaltung seiner Rechtsordnung durchzusetzen. Wegen des Systemwechsels hätten die Machthaber in vielen Fällen auch gar nicht gewusst, auf der Einhaltung welcher Rechtsnormen des alten Rechts man hätte bestehen sollen: Diese passten meist nicht mehr, und ihre Adressaten sahen keinen Grund, sich an sie zu halten. Das alte Recht störte beim Überleben, wegen des Zusammenbruchs der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern, der Nichtzahlung der Löhne und Gehälter und der Vernichtung der Rücklagen durch die Inflation. Die Schwäche des Staates und die schon immer existierende Käuflichkeit seiner Amtswalter ließen Rechtstreue als sinnlos erscheinen.

Für viele boten der Systemwechsel und das rechtliche Chaos jedoch die große Chance, auf die sie in der inneren Emigration des Sozialismus gewartet und gehofft hatten. Möglichkeiten zum Reichwerden gab es überall, unter anderem unter Umgehung des noch geltenden alten Rechts. Sie »besorgten« sich etwa Exportlizenzen für Rohstoffe, kauften diese dann zu sowjetischen, staatlich regulierten Preisen in der UdSSR, später in der Russischen Föderation und verkauften sie im Ausland zu Weltmarktpreisen: Die finanziellen Gewinne waren gigantisch. Das sieche alte wie auch das noch in seinen Kinderschuhe steckende neue Rechtssystem wurden auf dem Altar des plötzlichen und neuen Reichtums geopfert.

Die Juristen, die in dieser neuen Welt mitmachten, wurden je nach Geschick wohlhabend, reich oder sehr reich. Es waren, wenn ich nach meinen persönlichen Bekanntschaften gehe, ausgesprochen dynamische, aber durchaus auch mit Vorsicht zu genießende Personen. An dem neuentstehenden Rechtssystem hatten sie wenig Interesse; die Geschäfte ihrer Auftraggeber und Mandanten basierten häufig auf mafiösen Strukturen, in den späten 1990er Jahren bot ihnen überdies eine zunehmend korrupte Verwaltung ein schützendes »Dach« (kryša).

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