Rechtskolumne
Eigentum: Ein deutsches Missverständnis Was Eigentum ist, sollte eigentlich klar sein. Wer nicht verstanden hat, dass Eigentum nicht nur irgendein Recht, sondern der Inbegriff des absoluten Privatrechts ist, im Bürgerlichen Gesetzbuch und übrigens schon im mittelalterlichen gemeinen Recht definiert als das Recht, mit einer Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen zu können, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, dem ist auch mit einer Merkur-Kolumne nicht
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