Nach den Sondervermögen ein Sondervotum
In der alten Bundesrepublik gab es bis weit in die 1970er Jahre hinein praktisch keine Krisen des Staatshaushalts.1 Mäßigungsappelle waren unnötig, die Steuerbelastung niedrig, Wahlversprechen angesichts steigender Wohlstands- und Verteilungsniveaus realistisch. Materielle Kernkonflikte wurden in stärker korporatistische Arrangements gelenkt, andernfalls in Universitätsseminare.2 Sie manifestierten sich jedenfalls eher in koordinierten Konflikten der Lohn- und Tarifpartner als in parlamentarischen
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