Demokratie im Pixi-Format
von Sophie SchönbergerDie zentrale Bedeutung von Erzählungen für das menschliche Zusammenleben wird – der Natur der Disziplin geschuldet – von der Literaturwissenschaft schon seit langem propagiert, hat aber in den Analysen der politischen Theorie und den Untiefen der politischen Praxis bisher wenig Widerhall gefunden. Bei genauerem Hinschauen stellt man allerdings fest, dass Spuren dieses Ansatzes beim Bundesverfassungsgericht aufgelesen werden können – einem Akteur, der zwar nicht unbedingt für seinen wissenschaftlich progressiven Geist bekannt ist, dessen Fallmaterial allerdings so bunt ist wie das Leben selbst. So hatte das Gericht einst darüber zu entscheiden, ob die vor der Bundestagswahl 1976 von der Bundesregierung lancierte Medienkampagne mit dem Grundgesetz vereinbar war. Teil dieser Kampagnen waren umfangreiche Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, etwa eine vierseitige Annonce im Spiegel, in der die Bundesregierung kleingedruckt »100 wichtige Dinge in unserem Leben« auflistet, die sie verbessert habe – nach heutigen Maßstäben eine erstaunlich textlastige Form der Propaganda.
En passant stellte das Bundesverfassungsgericht bei dieser Gelegenheit fest, dass die Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und Parlamenten im Grundsatz nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig ist. Die Demokratie des Grundgesetzes bedürfe, so das Gericht, eines weitgehenden Einverständnisses der Bürger mit der vom Grundgesetz geschaffenen Staatsordnung. Diesen Konsens lebendig zu erhalten, sei Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit.
Über die Art und Weise, wie ein solcher Grundkonsens aufrechterhalten werden kann, schwieg sich das Gericht allerdings aus. Und auch aus späteren einschlägigen Gerichtsentscheidungen und der sie begleitenden wissenschaftlichen Diskussion ist kein Angebot zu der grundsätzlichen Frage entstanden, welche Mittel der Staat einsetzen kann oder soll, um ein strukturelles Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger mit der Verfassungsordnung zu befördern. Zwischen dem, was allgemein als Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und Parlament beschrieben wird und über herkömmliche, mehr oder weniger gelungene PR nicht hinausgeht, und der klassischen politischen Bildung, die zwar Geschichte, aber keine Geschichten erzählt und die Adressaten in aller Regel nur rational, nicht emotional anspricht, klafft eine erstaunlich große Lücke.
Tatsächlich zeichnet sich die Demokratie gerade im Vergleich zur Monarchie, aber auch zu anderen autoritären Systemen, strukturell durch eine große Unanschaulichkeit aus. Demokratische Akteure, das heißt die Protagonistinnen und Protagonisten demokratischer Erzählungen, wechseln häufig, die Strukturen sind vielfältiger und schon deshalb weniger anschaulich, als dies bei einer auf Lebenszeit im Amt befindlichen Monarchin der Fall ist. Demokratien sind deshalb in vielerlei Hinsicht erst einmal unübersichtlich, schwer greifbar und deshalb emotional auch deutlich weniger fassbar – ein klassisches Argument im Übrigen ihrer historischen Gegner. Claude Lévi-Strauss hat uns in Das wilde Denken die Geschichte des kanadischen Ureinwohners überliefert, der in Ottawa von Tür zu Tür, von Büro zu Büro, von Funktionär zu Funktionär wandert, um »die Regierung« zu treffen. Manche der Menschen, die er trifft, nehmen für sich in Anspruch, ein Chef, eine Art Anführer, ein Boss zu sein, aber die wirkliche Regierung sieht er nie. Er vermutet, dass sie gut daran tut, sich versteckt zu halten.
Kinderbuch und Kitschverdacht
Der Kulturwissenschaftler Wolfgang Ullrich hat in seinem jüngsten Buch zur »Memokratie« dargelegt, wie schwer es ist, positive Botschaften über ein (mehr oder weniger) funktionierendes demokratisches Gemeinwesen in Bildform zu entwickeln. In erzählerischer Form sei dies zwar im Grundsatz leichter. Entsprechende Narrationen stünden allerdings schnell unter Kitschverdacht.
Wenn aber solche Geschichten immer unter latentem Kitschverdacht stehen, kann es erhellend sein, einmal in eine Erzählgattung zu schauen, in der Kitsch kaum oder jedenfalls in deutlich geringerem Maße als in anderen Genres ein Vorwurf ist: das Kinderbuch. Und tatsächlich haben fünf deutsche Landtage mittlerweile eigene Pixi-Bücher, allen Eltern als quadratisches Minimitnahmekinderbuch bekannt, als Teil der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. Hinzu kommen eigene Kinderbuchreihen des bayerischen Landtags und – stark an dieses Vorbild angelehnt – der Hamburger Bürgerschaft. Der Bundestag hat interessanterweise bisher nichts Vergleichbares in seinem Informationsangebot.
Was das Kinderbuch für eine Analyse staatlicher Öffentlichkeitsarbeit besonders interessant macht, ist seine anspruchsvolle Einfachheit. Aufgrund der (noch) begrenzten Aufmerksamkeitsspanne der Leserschaft verfügen Kinderbücher über wenig Platz, um ihre Geschichte zu entfalten. Bei Pixi-Büchern sind dies genormte 11 1/2 Doppelseiten, die aufgrund des Formats von 10 × 10 cm nur vergleichsweise wenig Raum für Bild und vor allem Text lassen. Hinzu tritt der reduzierte Erfahrungshintergrund der Leserinnen und Leser. Hintergrundwissen über gesellschaftliche Zusammenhänge ist gerade bei der üblichen Pixi-Leserschaft nur in einem sehr elementaren, auf Alltagsdinge einer kindlichen Welt bezogenen Sinn vorhanden. Das Genre erfordert daher eine extreme Reduktion von Komplexität. Zielt das Buch darauf, Inhalte jenseits solcher Alltagssituationen oder ihrer Übertragungen (etwa in die Welt anthropomorpher Tiere) zu thematisieren, muss es sich auf wenige grundlegende Ideen beschränken, die gleichzeitig so zu einer Geschichte zusammengeknüpft werden müssen, dass ein Handlungsbogen entsteht, der die Aufmerksamkeit der Kinder und bestenfalls auch der Vorleser auf sich zieht.