Heft 871, Dezember 2021

Wählen gehen

von Wolfgang Fach

Nach den Bundestagswahlen 2013 hatte das Max-Planck-Institut zwei bemerkenswerte Trends festgestellt. Zunächst einen Rückgang der Wahlbeteiligung – dabei sei, erfahren wir, insbesondere bedenklich, dass diese »niedriger als jemals zuvor« gewesen sei und außerdem zum allgemeinen Trend passe, bei »Bundestags- und Landtagswahlen genauso wie bei Kommunal- und Europaparlamentswahlen«. Dann die andere Misere: eine Schwächung der traditionell staatstragenden Kräfte, denn »gemessen an den Wahlberechtigten ist der Stimmenanteil der beiden Volksparteien seit den siebziger Jahren dramatisch zurückgegangen« – was auch »an der wachsenden Zahl der Nichtwähler« liege. So oder so geraten also jene ins Visier und machen Sorgen, die nicht wählen gehen.

Die Qual der Wahl

Wenn sich etwas »dramatisch« verändert, ist Gefahr im Verzug. Aber: Wen kümmert die Wahlmüdigkeit eigentlich? Gerade bei den involvierten Parteien trifft dieser Kassandraruf auf taube Ohren, denn ihr Interesse gilt Prozenten und Sitzen. Genauer besehen bleibt eigentlich nur der Bundespräsident mit seiner Pflicht, Schaden vom deutschen Volk (und nicht nur dieser oder jener Partei) abzuwenden. Ob ihm das gelingt, entscheiden freilich nicht seine Schutzbefohlenen, sondern es tritt an ihrer Stelle alle paar Jahre eine sogenannte »Bundesversammlung« zusammen, deren einzige Aufgabe darin besteht, ihn oder auch einen anderen auf den reservierten Thron zu hieven. Kurzum: Volks-Theater.

Diese Klage über den abgehalfterten Demos ist nicht neu. Besonders prägnant hat sie Carl Schmitt formuliert, der dabei die Weimarer Republik im Auge hatte: »Es gehört zu den undemokratischen, im 19. Jahrhundert aus der Vermengung mit liberalen Grundsätzen entstandenen Vorstellungen, das Volk könne seinen Willen nur in der Weise äußern, dass jeder einzelne Bürger, in tiefstem Geheimnis und völliger Isoliertheit, also ohne aus der Sphäre des Privaten und Unverantwortlichen herauszutreten, unter ›Schutzvorrichtungen‹ und ›unbeobachtet‹ […] seine Stimme abgibt, dann jede einzelne Stimme registriert und eine arithmetische Mehrheit berechnet wird.« Ganz »elementare Wahrheiten« seien dadurch in Vergessenheit geraten, vor allem die, dass sich das Volk als Kollektiv auf diese Weise nicht ausdrücken könne.

Bei Niklas Luhmann verwandelt sich dieser Defekt freilich in eine Funktion: »Die politische Wahl«, erläutert er, »eignet sich nicht für den Ausdruck konkreter Interessen, sowenig wie für die Entscheidung konkreter Konflikte« – weshalb die Gewählten im Namen des (fiktiven) »Wählerauftrags«, wenn nicht gerade nach Lust und Laune, so doch nach eigenem Gutdünken agieren können.

Mit anderen Worten: Das Millionenaufgebot an »Kreuzchen« legt bestenfalls fest, wer die Chance haben soll zu regieren. Dass Leute unter solchen Umständen überhaupt zur Wahl gehen, ist keineswegs selbstverständlich.

Früher noch weniger als heute. Allerdings wurde ihre Zustimmung dann in anderer Form gesucht oder, besser, eingefordert.

Vorzeitige Nichtwähler

Regierende und Regierte mussten nicht erst unter demokratischen Vorzeichen zueinanderkommen – auch Monarchen haben ihren Herrschaftsanspruch dann öffentlich begründet, wenn er nicht mehr selbstverständlich war. Zum Beispiel hat Jakob VI./I., König von Schottland und England, seinen störrischen Untertanen 1622 diesen Reim ins Stammbuch geschrieben: »Wonder at Kings, and them obey || For under God they are to choose || What right to take and what refuse || Whereto if You will not consent || Yet hold your peace lest you repent.«

Die Menschen sollten ihm also gefälligst gehorchen, weil es der Herr im Himmel so gewollt habe. Doch bleibt eine Hintertür ausdrücklich offen: »If You will not consent || Yet hold your peace lest you repent«.

Genauer besehen sind Jakobs Dissidenten lizensierte Nichtwähler, die mit dem Regime nichts zu tun haben wollen, ihre reservierte Haltung aber für sich behalten. Wer so mitspielt, muss keineswegs zwischen Tod (im Diesseits) und Teufel (im Jenseits) wählen. Thomas Hobbes geht noch einen Schritt weiter: Vor dem jüngsten Gericht kann ihm zufolge sogar bestehen, wer »falsch Zeugnis« ablegt, also um der eigenen Haut willen und wider besseren Glauben einen staatlich verordneten Gott anbetet.

Etwas davon hat überlebt und sich ausgebreitet: Der Opportunismus als (wahl)-politische Grundhaltung ist gesellschaftsfähig geworden. Gerade die westlichen Demokratien kommen seit ihren Kindheitstagen nicht ohne ihn aus.

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