Suizidhilfe – Aufstieg und Fall des Strafrechtsparagraphen 217
von Wolfgang Putz, Michael de Ridder
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, welches das Suizidhilfeverbot des § 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärte, hat die alte, von 1871 bis 2015 geltende Rechtslage wiederhergestellt. Das Urteil stellt also im rechtlichen Sinne keineswegs, wie vielfach behauptet, eine »Liberalisierung« der Suizidhilfe dar, sondern die Rücknahme einer verfassungswidrigen Einschränkung von Grundrechten. Bis 2015 war das Thema »Suizidhilfe« in breiten Kreisen der Bevölkerung, aber auch bei (...lesen)
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