Über die Forderung nach Privatsphäre in der Öffentlichkeit

Der Forderung nach einer Armlänge Sicherheitsabstand hat der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker viel Spott eingebracht. Neben der impliziten Verkehrung der Opferrolle ist diese Forderung Symptom eines Missverständnisses, das Privatsphäre im Öffentlichen fordert und damit die Voraussetzungen und die Abhängigkeit beider untergräbt.

Dass der Ort der Ereignisse symbolisch ist, haben viele Beobachter hervorgehoben: Wohl kaum ein Raum ist so radikal öffentlich wie die Kölner Domplatte vor dem Hauptbahnhof am Silvesterabend – Agora, Sakralbau und die Infrastrukturen des Transports sind dort in räumliche Nähe gerückt. Die Sicherheitsanweisung für Frauen, an einem solchen Ort mit Gesten des Abstands einen Raum für sich selbst zu schaffen, läuft darauf hinaus, in dieser Öffentlichkeit eine Privatsphäre aufrechtzuerhalten.

Im Hintergrund dieser Forderung scheint die Annahme zu stehen, dass Privatsphäre Schutz vor Übergriffen in der Öffentlichkeit gewähren soll, dass man also das Private vom Öffentlichen abgrenzen muss, um es zu bewahren. Sicher muss erzwungenen und gewalttätigen Grenzüberschreitungen mit aller Macht entgegengetreten werden – skandalös wie bedrückend am Fall Köln ist aber nicht nur, dass dies aufgrund der vieldiskutierten Überforderung der Polizei nicht geschah. An der Leichtigkeit, mit der irregeleitete Machtphantasien junger Männer – ob es sich um Migranten oder Deutsche handelt, ist lediglich eine Frage der Schattierung – diese Grenzen überschritten, hängt weitaus mehr.

Die Forderung nach einer Armlänge Abstand, einer Privatsphäre im Öffentlichen, kann zum Gegenteil des Gewünschten führen. Denn es wäre ein Irrtum, zu glauben, dass die Privatheit vor der Öffentlichkeit geschützt werden müsse. Vielmehr sind beide aufs engste miteinander verbunden, Vertraute im besten Sinne. Nur einer Öffentlichkeit, in der das Ausstellen seiner selbst ein freier Akt der Entfaltung von Identität und Persönlichkeit ist, kann eine Privatsphäre zur Seite stehen, in der diese Identität lebt, ohne sich ausstellen zu müssen. In anderen Worten: die Unterscheidung von Privat und Öffentlich sollte nicht mit der Unterscheidung von Identität und Anonymität gleichgesetzt werden. Identität ist kein alleiniges Merkmal des Privaten, sondern hängt von jener Öffentlichkeit ab, in der sie sichtbar wird. Privatheit gibt erst dann die Möglichkeit dieser Sichtbarkeit von Identität, von Abweichung und Andersartigkeit, wenn sie auch im Öffentlichen gewahrt bleibt. Diese Möglichkeit zu schützen, indem man sie in den Raum des Privaten verschiebt, läuft Gefahr, sie unsichtbar zu machen.

Die Forderung nach Privatsphäre im öffentlichen Raum gefährdet daher, was sie bewahren will: eine freie Entfaltung von Individualität. Der – nie endgültige, immer bedrohte – Anspruch und die Errungenschaft unserer Öffentlichkeit bestehen darin, dass sich Individualität in der Öffentlichkeit zeigen und ausstellen können muss, ohne körperliche oder psychische Gewalt zu befürchten, ohne einer normativen Korrektur unterzogen zu werden. Diese Errungenschaft geht aber auch mit der Verantwortung einher, diese Individualität in die Privatsphäre verschieben zu können, dies aber nicht zu müssen. Vielmehr ist diese Individualität nicht nur auf einen privaten Raum angewiesen, sondern ebenso untrennbar mit Öffentlichkeit und ihrer Sichtbarkeit verbunden.

Fragil ist diese Errungenschaft nicht nur, weil sie durch Ereignisse wie die von Köln bedroht ist. Fragil ist sie auch, weil sie das Resultat eines historischen Aushandlungsprozesses darstellt, in dem die Grenzen zwischen Privatem und Öffentlichem immer wieder neu verschoben wurden und werden. Die indischen Kulturwissenschaftlerinnen und Soziologinnen Shilpa Phadke, ‎Sameera Khan und ‎Shilpa Ranade haben in diesem Sinne ein „right to loiter“ gefordert, ein Recht aufs Herumlungern.[1] Anstatt den öffentlichen Raum sicher zu machen, werde Frauen ein Rückzug in die Privatsphäre vorgeschlagen. Der öffentliche Raum soll stattdessen nicht nur reklamiert werden, gegen alle Verbotsschilder mit der Aufschrift „no loitering“. Vielmehr soll die Öffentlichkeit einen Raum der Aushandlung von Identität bereitstellen. Wendy Chun und Sarah Friedland haben diese Forderung auf den Punkt gebracht: „We need to fight for the right to take risks—to be in public—and not be attacked.“[2] Eben diese Inanspruchnahme des öffentlichen Raums erlaubt das Ausleben und Ausstellen jener Identität, die sowohl vom Privaten als auch vom Öffentlichen abhängt und in beidem ihren Ort hat.

Nicht nur die Privatsphäre junger Frauen wurde von den marodierenden Banden auf der Kölner Domplatte attackiert und verletzt. Über jede dieser Grenzüberschreitungen hinaus wurde in dieser Nacht eine Öffentlichkeit in Frage gestellt, deren größter Gewinn es ist, jenen Raum zu eröffnen, in dem wir politische Subjekte sein können, die sich frei entfalten. Ein Rückzug ins Private wäre nicht nur die falsche Antwort, sondern würde diese Privatheit in ihrer Verwobenheit mit der Öffentlichkeit in Frage stellen.

[1] Phadke, Shilpa/Khan, Sameera/Ranade, Shilpa (2011): Why loiter? Women and risk on Mumbai streets. New Delhi: Penguin Books.

[2] Chun, Wendy/Friedland, Sarah: “Habits of Leaking: Of Sluts and Network Cards.” In: Differences 26 (2): 1–28. Hier: S. 4.

Florian Sprenger ist Juniorprofessor für Medienkulturwissenschaft an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Im Februarheft des Merkur wird von ihm ein Essay erscheinen, der sich den Snowden-Files von den Paratexten her nähert.