Das Kreuz mit der Beliebigkeit

Vor einigen Monaten habe ich mich bemüht, den Wikipedia-Eintrag zu meiner Person ändern zu lassen, von dem ich noch immer rätsele, wer ihn wohl verfasst haben könnte (und, weit rätselhafter noch, weshalb). Ich wurde dort nämlich als „deutscher Kunstkritiker“ geführt, was an sich nicht ehrenrührig ist, aber leider sachlich falsch. Vor wenigen Tagen nun hat mich ein Bekannter auf einen Artikel in einer der letzten Ausgaben des eMagazins von germanarchitects.com aufmerksam gemacht, in dem ich ebenso grundlos zum Kulturwissenschaftler mutiert bin. Immerhin ist mein Name richtig geschrieben. Die Architekturpublizistin Ursula Baus antwortet darin auf meinen Beitrag im diesjährigen Merkur-Doppelheft, der sich mit dem merkwürdigen Phänomen der öffentlichen bauästhetischen Bannflüche beschäftigte, dem man vor allem in den Architekturspalten des deutschen Feuilletons begegnet.

Interessant ist die Replik vor allem deshalb, weil sie einen weit verbreiteten Schutzreflex idealtypisch vorführt, der seinerseits als Symptom für die Beliebtheit ebendieses bildungsbürgerlichen Rituals zu lesen sein dürfte: den Versuch nämlich, Pluralismus (verstanden als begrüßenswerte gestalterische Vielfalt) gegen Beliebigkeit (verstanden als reine gestalterische Willkür) auszuspielen. Ich habe jedenfalls noch kein Podiumsgespräch und keine Publikumsdiskussion zu Fragen nach der Verbindlichkeit ästhetischer Normen erlebt, auf der mir diese merkwürdige Unterscheidung nicht früher oder später mit triumphierender Miene entgegengehalten worden wäre. Den Impuls als solchen kann ich durchaus nachvollziehen – schließlich fände auch ich die Welt weitaus sinnvoller eingerichtet, wenn meine Geschmackspräferenzen unwidersprochen als gemeinverbindlich gälten. Das Problem dabei ist allerdings, dass bis heute noch niemand in der Lage war, zugleich auch ein gemeinverbindliches Kriterium anzugeben, mit dessen Hilfe sich die gute Vielfalt von ihrer bösen Schwester verlässlich unterscheiden ließe. Dementsprechend abenteuerlich fallen die Begründungsversuche aus:

„Pluralismus ist historisch kein Phänomen der Moderne, sondern viel älter. Man versteht heute unter Pluralismus die Anerkennung von Vielfalt in unterschiedlichen Lebensbereichen und Weltansichten, die sich nicht voraussetzungslos miteinander vergleichen lassen müssen – von der Sprache über die Religion, Kunstkonzepte, Erkenntnistheorien, Moralvorstellungen und vieles mehr. Auch in der Architektur. Wo diese Bereiche in ihrer historischen Relativität anerkannt sind, spricht man auch von Perspektivismus. De facto wird kein vernünftiger Mensch mehr die Vielfalt tatsächlich vorhandener Weltanschauungen und ihrer konkreten Folgen leugnen. Der Erfolg des Pluralismus bis hinein in das Grundverständnis der Menschenrechte ist einer Reihe von Philosophen (u. a. Gaston Bachelard, La Philosophie du Non, 1940, und Ernst Cassirer, Philosophie der symbolischen Formen, 1929) zu danken, die sich mit seinen heiklen Problemen befassten: nicht zuletzt mit den Grenzen, die beim Anerkennen des Anderen zu setzen sind.  Ernst Cassirers Art, sich auf alle Richtungen des Weltverstehens einzulassen, zeitigte dabei die keineswegs banale Erkenntnis: „Was wir haben, sind Objektivität und Rationalität nach Menschenmaß; die sind besser als nichts“. In vergleichenden Verfahren nimmt die Bedeutung der Unterscheidung zu, und gerade in der Architekturkritik kann sie nicht sorgfältig genug ausfallen. In allen pluralen Gesellschaften müssen die Grenzen des Erlaubten bis zur Unterstützung des Wünschenswerten immer wieder neu debattiert werden, und in so öffentlichen Belangen wie denen des Bauens erst recht. Deswegen braucht man sie, die fachlich versierte Architekturkritik.“