Blogroll: Verfassungsblog

Wir werden in Kürze in einer Blogroll auf Websites und Projekte verweisen, die uns überzeugen und denen wir uns nahe fühlen. Aus diesem Anlass führen wir – wenn diese wollen – mit allen Betreibern der verlinkten Projekte per E-Mail Gespräche, in denen sie ihre Seiten vorstellen. Zum Auftakt beantwortet Maximilian Steinbeis unsere Fragen, Begründer und heute gemeinsam mit Alexandra Kemmerer und Christoph Möllers Betreiber des Verfassungsblogs. (Christian Joerges Beitrag zu „Recht und Politik in der Krise Europas“  im – ab Montag erhältlichen – Novemberheft verdankt sich übrigens der Anregung durch einen Tagungsbericht von Maximilian Steinbeis.)

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Der Verfassungsblog ist ein veritable und (für mich jedenfalls) auch sehr erstaunliche Erfolgsgeschichte. In vergleichsweise sehr kurzer Zeit ist es nach der Gründung 2009 gelungen, einige der wichtigsten juristischen Autorinnen und Autoren an ihn zu binden oder jedenfalls von Fall zu Fall als Beiträger zu gewinnen. Können Sie knapp skizzieren, wie das möglich war?

Durch das Vorbild USA und den Kontakt mit Christoph Möllers, Alexandra Kemmerer und dem Wissenschaftskolleg zu Berlin. Die deutsche Rechtswissenschaft hat schon mitbekommen, wie sehr ihre Kollegen aus den USA wissenschaftlich und publizistisch von der blühenden Blog-Landschaft dort profitieren, und die Frage, warum so etwas in Deutschland nicht entsteht, hat viele beschäftigt. Jetzt erkennen viele (zumindest im Bereich des öffentlichen Rechts) im Verfassungsblog die Chance, dass diese Lücke gefüllt wird. Dazu kommt, dass mit Christoph Möllers und Alexandra Kemmerer zwei bekannte Rechtswissenschaftler der jüngeren Generation mit an Bord gekommen sind, und das macht den Schritt, es selbst mit dem Bloggen zu probieren, vermutlich noch mal leichter.

Sie haben ja als „Solist“ begonnen – wie kam es dann zur Kooperation mit „Recht im Kontext“ bzw. dem Wissenschaftskolleg?

Alexandra Kemmerer und Christoph Möllers hatten sich schon länger mit dem Gedanken getragen, das Konzept des Forschungsverbunds „Recht im Kontext“ am Wissenschaftskolleg durch einen „virtuellen Salon“ in Form eines Blogs weiterzuentwickeln. Sie baten mich um Rat, und der fiel so aus, dass ich empfahl, uns zusammenzutun. Das haben wir getan, und das funktioniert bis dato ausgezeichnet.

Glauben Sie, dass Juristen besonders offen für eine so relativ spontane und ungeschützte Form der Debatte sind, wie sie in Blogs stattfindet? Wenn ja: Warum? Wenn nein: Was ist dann hier passiert?

Eher im Gegenteil, jedenfalls was Deutschland betrifft. Amerikanische Juristen sind dazu ausgebildet, eine Jury zu überzeugen, während deutsche Juristen in ihrer Ausbildung vor allem darauf gepolt werden, alle möglichen Einwände und Schwierigkeiten vorab zu bedenken und in einem verzweigten und ausdifferenzierten Schriftsatz abarbeiten zu können. Das steht beim Bloggen oft im Wege. Aber am Ende kommt es natürlich auf das persönliche Temperament und den eigenen Schreibstil an, und ich bin sehr froh, dass die Autoren des Verfassungsblogs da in der Regel wenig Probleme haben.

Wie funktioniert die Organisation der Beiträge? Wie bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift? Gibt es spontane Wortmeldungen oder werden die BeiträgerInnen in der Regel angefragt?

Beides. Oft melden sich die Autoren selbst, wenn es ihnen in den Fingern juckt, eine aktuelle Entwicklung oder ein Urteil oder dergleichen zu kommentieren. Wir organisieren aber auch Online-Symposien zu bestimmten spannenden Thesen oder Fragestellungen, für die wir Teilnehmer gewinnen, die Diskussionsbeiträge für uns schreiben. Ein Blog muss schnell und aktuell sein, das ist einer seiner wichtigsten Vorzüge vor den Journals. Deshalb ist uns wichtig, die Prozesse offen und unkompliziert zu halten.

Wie sehen Sie das Verhältnis der etablierten Formen wissenschaftlichen Schreibens zu schnelleren Medien wie Blogs?

Das kann ich schlecht beantworten, ich bin Journalist und kein Wissenschaftler. Ich vermute aber, dass es reizvoll ist, eine zusätzliche Ebene des wissenschaftlichen Diskurses zu haben, die schneller und offener ist als das Veröffentlichen von Zeitschriftenbeiträgen und Monographien, die den unmittelbaren Meinungsaustausch zulässt und auch mal das Ausprobieren von Thesen erlaubt, die noch nicht den Status eines voll durchgearbeiteten  Forschungsergebnisses für sich beanspruchen wollen.

Haben Sie eine Vorstellung, wie sich der Verfassungsblog weiterentwickeln könnte? Noch stärkere internationale Vernetzung? Oder gar ein Schritt Richtung Print – als Zeitschrift?

Im Moment haben wir alle Hände voll zu tun, den Blog als Diskursplattform noch weiter zu etablieren und bekannt zu machen. Wir arbeiten an einem gründlichen Facelift des Blogs, der ihn übersichtlicher und attraktiver machen soll; der Relaunch steht unmittelbar bevor. Wir wollen auch noch mehr Texte auf deutsch und auf englisch veröffentlichen, um die internationale Reichweite des Blogs zu erhöhen. Was sonst noch alles aus dem Blog werden kann, werden wir dann sehen, wenn es so weit ist.

Und zum Schluss eine eher persönliche Frage: Sie sind ja nicht nur Jurist, sondern auch Romanautor, haben 2011 beim Bachmannpreis gelesen. Wie erleben Sie denn diese zwei sehr verschiedenen Welten?

Als, naja, eben sehr verschieden. Literatur ist ein sehr einsames Geschäft, bei dem man ganz allein ist mit seinem Computer und über Monate und Jahre einen Text ausbrütet, von dem man oft selbst nicht genau sagen kann, wo er eigentlich herkommt. Journalismus und (Rechts-)Wissenschaft haben gemeinsam, dass man einen klaren Gegenstand hat, über den, und ein klares Publikum, für das man schreibt. Für mich ist das eine jeweils eine Art Ausgleichssport für das andere. Ich muss beides machen, sonst geht es mir nicht gut.

Die Fragen stellte Ekkehard Knörer.