• Neutrale oder politische Regierung?

    Im Februar 2020 meinte Angela Merkel auf einer Pressekonferenz während eines Staatsbesuchs in Südafrika, die Wahl Thomas Kemmerichs mithilfe von AfD-Stimmen sei »unverzeihlich« und müsse »rückgängig gemacht« werden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Juni 2022 entschieden, dass sich die Kanzlerin so nicht hätte äußern dürfen. Ich halte diese Entscheidung für falsch, wenn auch für erwartbar. Sie reiht sich in eine nunmehr ständige Rechtsprechung der Richterinnen und Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe zu den Äußerungsrechten von Regierungsmitgliedern ein. Nehmen Amtsträger staatliche Ressourcen oder die Autorität des Amtes in Anspruch, dürfen sie nicht parteiergreifend Stellung beziehen, müssen sich also parteipolitisch neutral verhalten.

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